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Thema: Rohsohle fachgerecht verarbeitet?

      
   
   
  1. #1
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    Blinzeln Rohsohle fachgerecht verarbeitet?

    Wir haben ein Doppelhaus (bezogen im Oktober 2006), d.h. die Gewährleistung läuft nächstes Jahr im Oktober aus. Leider stellt sich der Bauträger mit der Beseitigung einiger Mängel quer.
    Da das Mauerwerk zur Terrasse im unteren Bereich ständig feucht war und ich auch keine Lüftungsschlitze entdecken konnte, bin ich der Sache auf dem Grund gegangen und habe die Pflastersteine entfernt (Terrasse ist übrigens nicht vom Bauträger verlegt worden ).
    Ich habe nun die untere Reihe des Verblenderstein entdeckt, der auf einer Bitumepappe oder so etwas ähnlichen steht (bin ja ein Baulaie). Die untere Reihe des Verblender wurde anscheinend mit Bitume gestrichen und weißt Lüftungsschlitze auf, die m.E. aber viel zu niedrig angebracht sind.
    An der Terrassentür unten links befindet sich ein kleines Loch und man kann auch Bauschaum entdecken. Der Bauträger hat außerdem das Fundament 1 m zu lang verlegt (siehe Foto) und diese anscheinend nicht abgedichtet.
    Bei unserem Haus handelt es sich um ein Ständerwerkbau mit Verblenderstein und nun habe ich Angst das durch diese Bauweise und "Abdichtung" sowie durch das zu lange Fundament sich dieses auf Dauer wie ein Schwamm mit Wasser vollsaugt. Der Bauträger sagt er hat einen wasserundurchlässigen Beton verwendet und ich müßte keine Angst haben.
    Da der Winter ansteht (Nässe, Frost etc) würde ich gern wissen was ich jetzt machen kann. Kann man quasi um die Verlängerung des Fundaments "anbauen" und hätte damit das Problem gelöst?
    Würdet ihr mir außer dem zu einem selbstständigen Beweisverfahren raten (wir haben noch mehr Mängel wie Risse und einen gefakten Blower-Door-Test ).

    Vielen Vielen Dank für die Empfehlungen vorab!!!
    P.S. Gern kann ich noch ein Foto über das Fundament versenden.
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  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Kiezkick,

    ich kann Ihnen nur raten, sich einen Gutachter zu suchen und alle Mängel zu dokumentieren.
    Trotzdem ein paar Anmerkungen: Wenn der Wandaufbau hinterlüftet sein soll, dann ist er es nach den Fotos nicht. Dazu müßten die Lüftungsschlitze weiter oben sitzen.
    Das die Wand ständig feucht ist, liegt aber nicht unbedingt an der fehlenden Hinterlüftung. Vielmehr gelangt durch die direkt an die Wand verlegte Pflasterfläche Spritzwasser an das Mauerwerk. Da das Fundamnt so weit übersteht, kann das Wasser nicht nach unten sickern und damit steht alles im eigenen Saft. Da müßten Sie als erstes Abhilfe schaffen.
    Die Sohlplatte aus wasserundurchlässigem Beton ist hier nicht das Problem, schon eher an dem Überstand der Sohlplatte. Hier wird immer Wasser stehen und unter die eigenartige Abdichtung zu den Verblendern ziehen.
    Außerdem ist das eine "tolle" Wärmebrücke wenn es richtig kalt wird. Da muß dringend Abhilfe geschaffen werden, indem der Teil abgestemmt wird.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
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  3. #3
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    Hallo Herr Ehlers,
    vielen Dank für Ihren Ratschlag.
    Sollte ich dann jetzt schon sämtliche Pflastersteine (die auf der Sohle stehen) aufnehmen und dann Folie rüberlegen damit dann das Wasser sich nicht direkt auf der Sohle sammeln kann? Hintergrund: Es ist ja nicht abzusehen wann sich der Bauträger endlich rührt.
    Ist es aus Ihrer Sicht ratsam ein Beweisverfahren einzuleiten (haben ja noch dás Problem mit dem nicht durchgeführten Blower-Door-Test und mit Rissen im Mauerwerk)?

    Nochmals schönen Dank!!!

  4. #4
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Kiezkick,

    das selbstständige Beweisverfahren scheint mir in Ihrem Fall angeraten zu sein, wenn sich der Bauträger gar nicht mehr rührt.
    Sie sollten ihn vorher aber noch einmal schriftlich, mit Terminsetzung, auffordern die Mängel abzustellen. Zu den Mängeln gehört meiner Meinung nach auch der übergroße Überstand der Sohlplatte.
    Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, würde ich dazu raten, die freigelegte Rinne mit grobkörnigem Kies zu füllen. Der kann jederzeit wieder aufgenommen werden, Wasser spritzt nicht mehr an der Verblendung hoch und kann im Boden, hinter dem Ende der Sohlplatte versickern. Im Türbereich können Sie die Pflastersteine wieder verlegen. Eine Folie ist über den Winter zu anfällig und wird der Witterung nicht lange standhalten.
    Vieleicht ist das auch schon als Lösung zu gebrauchen, es wäre auch denkbar eine Ablaufrinne mit Rost einzubauen oder den Überstand der Solhplatte abzuschrägen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Hallo Herr Ehlers,
    der Bauträger bietet uns nun noch ein letztes persönliches Gespräch mit seiner Frau (sie ist der Verkäuferin im Kaufvertrag ) zur Mängelbeseitigung an.
    Wir möchten das auch gern annehmen da selbst bei einem positiven Verlauf des selbstständigen Beweisverfahren erst noch einmal die ganz Klageprocedur (Nerven, Zeit und Geld) auf uns zukommt.
    Unser Ziel ist es eine förmliche (schrifliche) Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten zwischen der Verkäuferin (seiner Frau) und uns als Käufer zu vereinbaren und festzuhalten. Diesen Termin wollten wir zunächst ohne unseren Sachverständigen vornehmen um nicht unnötig Feuer von Anfang an reinzubringen. Der Sachverständige soll dann die Beseitigung des Mängel beaufsichtigen und abnehmen. So unser "Plan".
    Oder ist es aus Ihrer/Eurer Sicht sinnvoll gleich bei diesen Termin zu dieser Abnahme auch unseren Sachverständigen hinzuziehen und das schriftlich festzuhalten? Über Rückmeldungen wären wir sehr dankbar.

    Und nun noch eine weitere Frage zur überlangen Sohlplatte: Wäre es möglich dort drauf einen Wintergarten anzubauen um so dem Problem Herr zu werden? Wenn ja, was müßten wir dabei von vornherein beachten?

    Nochmals vielen vielen Dank!!!

  6. #6
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Kiezkick,

    nehmen Sie Ihren Sachverständigen mit dazu. Die Konstellation: Bauträger ist nicht der Verkäufer, läßt nichts Gutes vermuten. Damit sind Sie gar nicht sein Vetragspartner, sondern die Firma seiner Frau.
    Machen Sie eindeutig klar, dass Sie die Mängel nicht akzeptieren und dabei sollte Ihnen Ihr Gutachter hilfreich zur Seite stehen.
    Ihr Plan mit einem Wintergarten macht nur Sinn, wenn er die gesamte Fläche überdeckt. Ist das vom Grundriss her sinnvoll?
    Was bei dem Bau alles zu beachten wäre, sprengt den Rahmen dieses Forums. Da kann Ihnen sicher Ihr Gutachter helfen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
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  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Hallo Herr Ehlers,
    nochmals vielen Dank!

    Bei der Verkäuferin lt. Kaufvertrag handelt es sich um seine Ehefrau, eine Privatperson. Diese ist in gehobenener Position in einem bekannten Unternehmen tätig. Demnach müßte sie gffs doch mit ihrem Privatvermögen haften, oder?
    Wir haben bisher aber ausschließlich mit Ihrem Ehemann gesprochen da dieser unser Ansprechpartner war/ist und auch die Gewerke "gesteuert" hat.

    Ja, ein Wintergarten würde die gesamte Fläche überdecken und wäre auch für uns sinnvoll.

  8. #8
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Kiekzick,

    ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nichts mehr dazu sagen kann. Hier fehlt mir die rechtliche Kompetenz.
    Noch ein Tipp zu dem Wintergarten: Hier muß auf den Abstand zum Nachbargrundstück und auf den Sichtschutz geachtet werden.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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