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Thema: Grenzabstand bei nachträglicher Außendämmung

      
   
   
  1. #1
    Avatar von Baudampfer
    Registriert seit
    28.07.2008
    Beiträge
    5

    Grenzabstand bei nachträglicher Außendämmung

    Hallo Bauprofi,

    ich möchte bei meinem Haus aus den 1970er-Jahren die Außenwände nachträglich mit Wärmedämmung in Eigenleistung isolieren, die Aufbaudicke beträgt ca. 15 cm (Mineralwolle, geklebt/gedübelt und verputzt).

    Dadurch rage ich anschließend aber auf Nachbars Grundstück (Grenzbebauung, Giebelwand). Darf ich das überhaupt und wie verhält es sich, wenn ich für die Ausführung der Arbeiten auf das Grundstück meines Nachbarn muss?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.

    Der Baudampfer

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
    Registriert seit
    01.08.2008
    Beiträge
    828
    Hallo Baudampfer,

    dazu gibt es einen passenden Artikel in der Architekturzeitung: Wärmedämmung darf nicht auf benachbartes Grundstück ragen

    Ich hoffe, damit sind ihre Fragen beantwortet. Schauen Sie doch mal wieder in unser Portal, hier finden Sie immer neue und aktuelle Informationen über Bauprodukte: bauen und modernisieren in Haus und Garten - bauemotion.de
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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