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Thema: Terassenüberdachung

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Terassenüberdachung

    Wir möchten eine Terassenüberdachung an die Garage anbringen.
    Die Garage steht 6m auf der einen Grenze des Nachbarn und mit 9m auf der Grenze des anderen Nachbarn. Jetzt wollen wir mit 4m Überdachung an der 6m Grenze weiter anlegen.
    Ist dieses Baurechtlich erlaubt oder sind bestimmte Abstände und Höhen einzuhalten?

    Fragen über Fragen.....

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Schrauber,

    Ihre geschilderte Situation ist hier schlecht nachvollziehbar.
    Grundsätzlich ist eine Grenzbebauung in den meisten Bundesländern erlaubt, wenn eine Länge von 9 m, eine Höhe von 3 m und eine Fläche von 36 m2 (bei der Fläche gibt es Ausnahmen) nicht überschitten werden. Da Ihre Garage an zwei Grenzen steht und an einer Grenze schon die maximale Länge erreicht, dürfte es schwierig werden, eine Genehmigung für weitere 4 m an der anderen Grenze zu bekommen.
    Sie sollten mit Ihrem Nachbarn sprechen, den es betrifft (ganz wichtig!) und evtl. einen Architekten hinzuziehen, der die Lage baurechtlich anhand des Bebauungsplans beurteilen kann oder eine kurze Anfrage an Ihr Bauamt richten.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Vielen dank für die schnelle antwort.
    Wir werden uns erst einmal auf ein bierchen mit unseren nachbarn zusammen setzen.

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