Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
in meinem neu erbauten Einfamilienhaus wurde von der Bauträgerfirma eine neue Abwasseranlage erstellt. Jetzt wurde ich von den Stadtwerken Osnabrück aufgefordert, den Dichtigkeitsnachweis für diese Abwasseranlage zu erbringen. Die Bauträgerfirma fühlt sich nicht für zuständig.
Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Vorschrift für die Erstellung von Kanalbauarbeiten, die besagt, dass der Erbauer einer neuen Abwasseranlage den Nachweis erbringen muss, dass er entsprechend den gesetzlichen Richtlinien oder DIN-Normen für den Bau einer Abwasseranlage einen qualitativen Nachweis zu erbringen hat und dazu zählt auch nach Installation einer neuen Abwasseranlage die Wasserdichtigkeitsprüfung.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.H.Sartingen
Süver Hang 34
49090 Osnabrück


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