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Thema: Kontrollierte Be- und Entlüftung - Schallentkopplung

      
   
   
  1. #1
    ET
    ET ist offline
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    Kontrollierte Be- und Entlüftung - Schallentkopplung

    Wir bauen derzeit ein Doppelhaus mit Lüftungsanlage der Firma Junkers. Momentan sind bereits die Gipser im Haus.
    Die Lüftungsleitungen sind im freilaufenden Bereich (unter Kellerdecke) mit Halterungen und Gummi schallentkoppelt. Soweit so gut. Die Wickelfalzrohre laufen dann jedoch in der Treppenhauswand in die oberen Geschosse und wurden ohne Ummantelung eingemörtelt. Kurz nachdem die Wickelfalzrohre eingemörtelt wurden habe ich in einem Buch der Stiftung Warentest ("Richtig Bauen: Ausführung") gelesen, dass die Leitungen nicht mit Mörtel in Berührung kommen sollen, da sonst Körperschall entstehen kann. AUch die Firma Systemair schreibt dies in Ihren Produktunterlagen.
    Ich habe sodann sofort die Bauleitung und den HLS-Bauer darauf angesprochen und auf das Schallproblem aufmerksam gemacht. Als Antwort erhielt ich den Hinweis, dass die Leitungen nicht entkoppelt werden müssen, da es innerhalb des eigenen Hauses keine Schallschutzanforderungen gebe. Das hat mich schockiert, ich hatte jedoch keine passende Antwort parat. Ich denke jedoch, dass es eine anerkannte Regel der Technik ist, dass man Lüftungsleitungen entkoppelt. Es ist doch Unsinn, die offen liegenden Leitungen zu entkoppeln und die in den Wänden verlaufenden Leitungen einfach einzumörteln, oder?
    Wer kann mir helfen? Was sollte ich machen? Einfach so akzeptieren und abwarten, bis die Anlage in wenigen Monaten in Betrieb geht?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo ET,

    "Unter Lärmschutz ist der Schutz vor fremden Geräuschen zu verstehen, auf deren Beseitigung der Betroffene keinen unmittelbaren Zugriff hat. Die Geräusche, die durch die Bewohner einer Wohnung selbst erzeugt werden, fallen naturgemäß nicht unter den Bereich des Lärmschutzes." Das sagt die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, die zur Zeit überabeitet wird und meint damit Mehrfamilienhäuser.
    Im Einfamilienhaus ist es tatsächlich so, dass hier keine definierten Schallschutzanforderungen nach DIN bestehen, da der Nutzer ja jederzeit Einfluss auf die Lärmquelle nehmen kann.
    Das können Sie natürlich nicht mehr, wenn Installationen nicht fachgerecht eingebaut werden. Und Lüftungsanlagen sind nur dann fachgerecht eingebaut, wenn sie im laufenden Betrieb keinen unnötigen Lärm erzeugen. Da das in Ihrem Fall nicht sicher ist, sollten Sie sich eine schriftliche Erklärung der Bauleitung geben lassen, die Ihnen bescheinigt, dass der Einbau nach dem derzeitigen Stand der Technik erfolgt und durch den Einbau der Lüftungsleitungen keine Geräusche entstehen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    ET
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    Schallanforderungen

    Hallo Herr Ehlers,
    herzlichen Dank für Ihre qualifizierte Antwort und Ihre Ratschläge! Ich werde die Stellungnahme der Bauleitung einfordern.

    Dass keinerlei Anforderungen im eigenen Haus bestehen, glaube ich jedoch nicht ganz. In der DIN 4109 Beiblatt 1 "9.3.5 Schächte und Kanäle mit motorisch betriebener Lüftung" wird Bezug auf DIN 4109 Tabelle 4 (Schalldruckpegel von haustechnischen Anlagen) und die DIN 18017 Teil 3 (9.3.2 - 9.3.4) genommen. Da ich beruflich Zugriff auf die DIN-Normen habe, werde ich diese morgen nachlesen...

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