Ich will ein bäuerliches Anwesen erwerben. Es werden an den bewohnbaren Gebäuden erhebliche Wärmedämmungen notwendig sein. Zur Kosteneinschätzung möchte ich wissen, ab wann die Vorgaben der EnEV 2007 bzw. 2009 rechtsverbindlich angewendet werden müssen.
Der Insolventsverwalter sagt:es gäbe zur Zeit keine rechtlich relevante Festlegung für die Einhaltung der Auflagen der EnEV 2009.
Kann mir ein Forumsmitglied dazu eine gültige Aussage machen?


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