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Thema: Anwendung EnEv 2009 zwingend ab?

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Anwendung EnEv 2009 zwingend ab?

    Ich will ein bäuerliches Anwesen erwerben. Es werden an den bewohnbaren Gebäuden erhebliche Wärmedämmungen notwendig sein. Zur Kosteneinschätzung möchte ich wissen, ab wann die Vorgaben der EnEV 2007 bzw. 2009 rechtsverbindlich angewendet werden müssen.
    Der Insolventsverwalter sagt:es gäbe zur Zeit keine rechtlich relevante Festlegung für die Einhaltung der Auflagen der EnEV 2009.
    Kann mir ein Forumsmitglied dazu eine gültige Aussage machen?

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
    Registriert seit
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    Beiträge
    830
    Hallo Hinnerk,

    die EnEV 2007 gilt seit dem 1.10.2009, die EnEV 2009 ist noch nicht endgültig verabschiedet, wird aber voraussichtlich Mitte des Jahres gültig und bedeutet eine weitere Verschärfung (30%) der Anforderungen der EnEV 2007.
    Damit hat der Insolvenzverwalter Ihnen die richtige Auskunft gegeben.
    Wenn Sie aber sowieso umfangreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung planen, sollten Sie nach den Anforderungen der EnEV 2009 planen.
    2012 wird die nächste Stufe der EnEv geplant. Das bedeutet wiederum 30% höhere Anforderungen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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