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Thema: Bauvertrag VOB/B u.C DIN

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Bauvertrag VOB/B u.C DIN

    Hallo,
    hab soeben meinen Rohbau beendet und nun kahm heute der Fensterbauer und hat die Fenstergrößen vermessen. Nun sind bei mir aber nicht alle Fenster so ausgeführt, dass ich selbst nun einen "Glattstrich" anbringen muss! Nur so kann der Fensterbauer die Fenster nach RAL montieren.... Nun frag ich mich, ob meine Baufirma die im Vertrag nach VOB/B u. C und "Stand der Technik" und allen DIN die arbeiten ausführen wollte, mir den Galttstrich machen hätte müssen oder nicht! Es ist nicht extra als Position im Vertrag aufgeführt worden! Aber ich denk, vielleicht hätte die Baufirma aber von selbst dies so machen müssen, wenn sie die Fenster und Balkontüren gemauert hatte! Meine Baufirma sagte mir, es ist nicht im Vertrag extra aufgeführt und deshalb hätte sie dies nicht machen müssen!! Kann ich nun diese Leistung aber trotzdem einfordern??
    Vielen Dank!

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Bau2008,

    es ist nicht selbstverständlich, dass eine Fensterfirma auf einen Einbau nach RAL achtet. Das ist also schon mal positiv. Dafür benötigt man allerdings glatte Anschlußflächen für die Abdichtung. Diese Abdichtung muß innen dichter gegen Wasserdampf sein als Außen. Außen wird ein sogenanntes Kompriband eingebaut, dass evtl doch eingedrungene Feuchtigkeit wieder ausdiffundieren läßt. Es erfogt keine Versiegelung der Außenfuge!
    Bei einem Neubau und sauber angelegten Öffnungen müßte die Fläche glatt genug sein, evtl. reicht ein Spachteln der Stösse. Wenn Ihr Fensterbauer Anschlussfolien verwendet, die auf Mauerwerk haften, und da gibt es entsprechende Produkte am Markt, sollt es auch ohne einen Glattstrich gehen. Meist ist die Fläche vorher zu primern.
    Soll ein Glattstrich in den Laibungen erfolgen, dann muß er gesondert ausgeschrieben sein. Da hat ihre Baufirma recht. Allerdings scheinen einige Öffnungen nicht sauber ausgeführt worden zu sein. In diesen Fällen sollte Sie sich mit Ihrer Baufirma über eine Nachbearbeitung der Laibungen einigen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle und sehr gute Antwort!
    Schönen Gruß!

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