Hallo,
ich lasse durch einen Bauträger ein RMH vollunterkellert bauen.
Die Sonderwunschliste bietet zum Keller Folgendes:
1.) Das gesamte KG außerhalb des Treppenhauses erhält einen Zementestrich auf Trennlage (dadurch verbleibt zwischen dem Treppenhaus und dem übrigen Keller eine Stufe von ca. 6 cm). EUR 590
2.) Das gesamte KG erhält einen schwimmenden Estrich, bestehend aus 6 cm Dämmung und 5 cm Zementestrich. EUR 1.290
3.) An den Außenwänden des KGs wird eine Wärmedämmung, d=8 cm, WGL 035 angebracht, bis ca. Unterkante Decke über KG bzw. ca.0,15 m unter der Pflasterung etc. - außer im Bereich der Kellerlichtschächte - ohne Nachweis nach Wärmeschutzverordnung. EUR 1.080
Den Estrich (Nr.1) will ich machen lassen.
>>Brauche ich die Bodendämmung (Nr.2.), wenn ich den Keller nur als klassischen Keller und Waschkeller (kein Büro o.ä.) nutzen werde?
>>Brauche ich die Dämmung der Außenwände, z.B. zwecks Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden?
Vielen Dank und viele Grüße.


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