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Thema: Einbau eines Rückstauverschlusses im Keller

      
   
   
  1. #1
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    Einbau eines Rückstauverschlusses im Keller

    In unserem 3-Familienhaus wurde das 30 Jahre alte defekte Rückstauventil aus Gusseisen ausgetauscht. Von der Sanitärfirma wurde jedoch versehentlich ein Rückstauverschluss der Firma Kessel (Staufix 73125) eingebaut, der aber nur für fäkalienfreies Abwasser bestimmt ist. Durch den betroffenen Kanal läuft jedoch sämtliches Abwasser des Hauses, nämlich auch die Fäkalien.
    Die Sanitärfirma hat zur Behebung des Schadens nun vorgeschlagen, den frisch einbetonierten o. g. Rückstauverschluss umzurüsten durch den Umrüstsatz Nr. 80080 zum Univa-Staufix-FKA-Rückstaudoppelv. DN 125/150.
    Für den Einbau des falschen Verschlusses wurden uns bereits € 1.072,-- in Rechnung gestellt.
    Für die Umrüstung würden weitere Kosten in Höhe von € 1.881,-- entstehen, wobei hier bereits € 412,-- für den falschen Rückstauverschluss in Abzug gebracht wurden.

    Die Firma Kessel selbst hat uns mitgeteilt, dass selbst eine Umrüstung in der oben genannten Weise für einen ordnungsgemäßen Abfluss des Abwassers nicht ausreichend sei, da im Fall einer Schließung der Klappen durch einen Rückstau der Ablauf der in den Leitungen befindlichen Abwässer nicht mehr gewährleistet ist.

    Wie sollen wir uns hier verhalten???




  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo picasso,

    unser Fachmann sagt dazu:

    Die Aussage der Firma Kessel ist soweit korrekt. Im Rückstaufall kann das Abwasser nicht abgeführt werden. Allerdings ging das früher mit ihrem alten Rückstauventil auch nicht.
    Wenn Ihnen der Handwerker zugesagt hat, dass eine Entwässerung auch im Rückstaufall möglich ist, dann schuldet dieser Ihnen auch diese Leistung.
    Hier hilft dann nur der Einbau einer Rückstaupumpanlage, die auch im Rückstaufall das Abwasser wegpumpt.

    Besser und heute üblich ist die Trennung des anfallenden Abwassers in Bereiche, die oberhalb der Rückstauebene liegen und rückstaugefährdete Bereiche. Die nicht gefährdeten Bereiche werden in Fließrichtung hinter der Rückstausicherung eingebunden und können immer entwässert werden. Abgesichert werden dann nur die gefährdeten Bereiche (meist Keller) und hier kann man ggf. auf ein WC verzichten und die günstigere Rückstaulösung für fäkalienfreies Wasser wählen.

    Soll heißen, der Handwerker hat Sie falsch beraten. Lassen Sie sich ein neues Angebot für eine fachlich einwandfreie Ausführung geben. Die falsch ausgeführte Leistung muß komplett (1.072,-€) dagegen gerechnet werden.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Einbau eines Rückstauverschlusses im Keller (Teil 2)

    [QUOTE=picasso;8182]In unserem 3-Familienhaus wurde das 30 Jahre alte defekte Rückstauventil aus Gusseisen ausgetauscht. Von der Sanitärfirma wurde jedoch versehentlich ein Rückstauverschluss der Firma Kessel (Staufix 73125) eingebaut, der aber nur für fäkalienfreies Abwasser bestimmt ist. Durch den betroffenen Kanal läuft jedoch sämtliches Abwasser des Hauses, nämlich auch die Fäkalien.
    Die Sanitärfirma hat zur Behebung des Schadens nun vorgeschlagen, den frisch einbetonierten o. g. Rückstauverschluss umzurüsten durch den Umrüstsatz Nr. 80080 zum Univa-Staufix-FKA-Rückstaudoppelv. DN 125/150.
    Für den Einbau des falschen Verschlusses wurden uns bereits € 1.072,-- in Rechnung gestellt.
    Für die Umrüstung würden weitere Kosten in Höhe von € 1.881,-- entstehen, wobei hier bereits € 412,-- für den falschen Rückstauverschluss in Abzug gebracht wurden.

    Die Firma Kessel selbst hat uns mitgeteilt, dass selbst eine Umrüstung in der oben genannten Weise für einen ordnungsgemäßen Abfluss des Abwassers nicht ausreichend sei, da im Fall einer Schließung der Klappen durch einen Rückstau der Ablauf der in den Leitungen befindlichen Abwässer nicht mehr gewährleistet ist.

    Wie sollen wir uns hier verhalten???


    Vielen Dank erst mal für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage vom 10.10.2010.
    Leider ist trotz Ihrer Ratschläge keine Klärung der Angelegenheit in Sicht, da sich heraus gestellt hat, dass der falsche Rückstauverschluss entgegen der Behauptung der Sanitärfirma gar nicht umrüstbar ist.
    Zum anderen gibt es Streit über den in ansatz gebrachten Preis für falschen Rückstauverschluss; dieser wurde ja mit
    € 412,-- netto berechnet; der Endverbraucherpreis (Fachgeschäft in unserer Nähe) ist mit netto € 212,-- ausgewiesen.
    Da die Sanitärfirma ihre äußert mangelhafte Leistung nachbessern muss, stellen sich für mich folgende Fragen:

    1. Darf eine Handwerksfirma im Falle der Behebung einer von ihr verursachten mangelhaften Leistung den Preis für das neu einzubauende Teil (Kessel-Rückstaupumanlage Art. Nr. 28125S) vorgeben und muss ich diesen Preis akzeptieren?
    Ich selbst würde diese Pumpanlage für einen Preis von € 1.657,50 zzgl. MWSt. beschaffen können. Die Sanitärfirma weigert sich, die oben bezeichnete und mir beschaffte Pumpanlage einzubauen und beruft sich darauf, dass ich im Falle der Nachbesserung den von ihr vorgegebenen Preis akzeptieren muss.
    Ist das zulässig/muss ich mich hier "knebeln" lassen?

    2.
    Da die Sanitärfirma bereits für den falsch eingebauten Rückstauverschluss einen Aufschlag von über 48 % auf den Endverbraucherpreis berechnet hat, habe ich natürlich allergrößte Bedenken, dass auch hier ein außergewöhnlich hoher Preis für die Pumpanlage berechnet wird.
    Wie hoch darf die Gewinnspanne eines Handwerkers für von ihm installierte Teile sein?

    Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Antwort!!

  4. #4
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo picasso,

    ich habe mit meinem Kollegen noch mal darüber gesprochen, aber hier sind wir auch überfragt, da wir die Kostenkalkulation der Firma nicht beurteilen können. Auch zu der Rechtsfrage, ob bei einer Nachbesserung ein vermeintlich höherer Preis akzeptiert werden muss, können wir keine Aussage treffen.
    Das ist dann wohl eher ein Thema für einen Rechtsanwalt oder Gutachter.

    Persönlich würden wir eine gütliche Einigung anstreben, damit die Arbeiten so schnell wie möglich umgesetzt werden und keine weiteren Schäden auftreten.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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