In unserem 3-Familienhaus wurde das 30 Jahre alte defekte Rückstauventil aus Gusseisen ausgetauscht. Von der Sanitärfirma wurde jedoch versehentlich ein Rückstauverschluss der Firma Kessel (Staufix 73125) eingebaut, der aber nur für fäkalienfreies Abwasser bestimmt ist. Durch den betroffenen Kanal läuft jedoch sämtliches Abwasser des Hauses, nämlich auch die Fäkalien.
Die Sanitärfirma hat zur Behebung des Schadens nun vorgeschlagen, den frisch einbetonierten o. g. Rückstauverschluss umzurüsten durch den Umrüstsatz Nr. 80080 zum Univa-Staufix-FKA-Rückstaudoppelv. DN 125/150.
Für den Einbau des falschen Verschlusses wurden uns bereits € 1.072,-- in Rechnung gestellt.
Für die Umrüstung würden weitere Kosten in Höhe von € 1.881,-- entstehen, wobei hier bereits € 412,-- für den falschen Rückstauverschluss in Abzug gebracht wurden.
Die Firma Kessel selbst hat uns mitgeteilt, dass selbst eine Umrüstung in der oben genannten Weise für einen ordnungsgemäßen Abfluss des Abwassers nicht ausreichend sei, da im Fall einer Schließung der Klappen durch einen Rückstau der Ablauf der in den Leitungen befindlichen Abwässer nicht mehr gewährleistet ist.
Wie sollen wir uns hier verhalten???


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