Hallo alle zusammen.
Ich bin neu in diesem Forum und würde mich über fachliche Hilfe sehr freuen.
Nun zu meinem Problemchen und der daraus resultierenden Frage:
Ich renoviere gerade mit zwei Freunden eine Mietwohnung, in welche ich dann nach Fertigstellung einziehen werde.
Es ist eine Wohnung in einem vorkriegs Altbau im 2. OG.
Das Haus hat 4 Etagen + hohes Satteldach (Dachboden/Speicher).
Das Mauerwerk besteht aus Ziegelsteinen und hat im 2. OG eine Mauerstärke von 44 cm incl. Wandputz.
Nun soll in die Wohnung eine Gas-Etagenheizung eingebaut werden.
Der Installateur will die Heizkörperversorgungsleitungen vor Putz in speziellen Sockelleisten verlegen, weil daß Verlegen der Rohre in der Außenwand nicht mehr erlaubt sei, wegen der horizontallen Einschlitzungen.
In der Wohnung der Hauseigentümer im 1. OG wurde vor Jahren ebenfalls eine Etagenheizung eingebaut und die Rohre aber in der Außenwand unter Putz verlegt.
Nun stellt sich mir die Frage, kann und darf ich in einer 44 cm starken Ziegelstein-Außenwand Schlitze einbringen (Statik?) oder nicht?
Auf welcher Rechtsgrundlage / Vorschrift beruht die Aussage des Gas-Wasser-Scheiße (Spaß) Fachmannes?
Ich würde mich über baldigste Hilfe und fachliche Meinungen sehr freuen.
Ganz lieben Dank und herzlichen Gruß
Wolfgang
12.06.2011


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) Fachmannes?
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