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Thema: Heizungsrohre in Außenwand verlegen

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Heizungsrohre in Außenwand verlegen

    Hallo alle zusammen.

    Ich bin neu in diesem Forum und würde mich über fachliche Hilfe sehr freuen.

    Nun zu meinem Problemchen und der daraus resultierenden Frage:

    Ich renoviere gerade mit zwei Freunden eine Mietwohnung, in welche ich dann nach Fertigstellung einziehen werde.
    Es ist eine Wohnung in einem vorkriegs Altbau im 2. OG.
    Das Haus hat 4 Etagen + hohes Satteldach (Dachboden/Speicher).
    Das Mauerwerk besteht aus Ziegelsteinen und hat im 2. OG eine Mauerstärke von 44 cm incl. Wandputz.

    Nun soll in die Wohnung eine Gas-Etagenheizung eingebaut werden.
    Der Installateur will die Heizkörperversorgungsleitungen vor Putz in speziellen Sockelleisten verlegen, weil daß Verlegen der Rohre in der Außenwand nicht mehr erlaubt sei, wegen der horizontallen Einschlitzungen.
    In der Wohnung der Hauseigentümer im 1. OG wurde vor Jahren ebenfalls eine Etagenheizung eingebaut und die Rohre aber in der Außenwand unter Putz verlegt.

    Nun stellt sich mir die Frage, kann und darf ich in einer 44 cm starken Ziegelstein-Außenwand Schlitze einbringen (Statik?) oder nicht?

    Auf welcher Rechtsgrundlage / Vorschrift beruht die Aussage des Gas-Wasser-Scheiße (Spaß ) Fachmannes?

    Ich würde mich über baldigste Hilfe und fachliche Meinungen sehr freuen.

    Ganz lieben Dank und herzlichen Gruß

    Wolfgang
    12.06.2011

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Wolfgang,
    Sie sollten den Empfehlungen Ihres Heizungsbauern folgen.
    Es gibt mehrere Gründe, warum die Rohrleitungen nicht unter Putz verlegt werden können:

    - Statische Funktion der tragenden Wand wird beeinträchtigt:
    Selbst bei einer Wanddicke >365 mm darf die max. Schlitztiefe 20 mm nicht überschreiten. Einzelheiten dazu findet man z.B. in DIN 1053-1. Bei einer ordnungsgemäßen Rohrverlegung und einem angenommenen Rohraußendurchmesser von mind. 15 mm benötigen Sie eine größere Schlitztiefe.

    - Wärmedämmung nach EnEV
    Die geforderten Wärmedämmung nach EnEV für Heizrohrleitungen in Außenwänden muss mindestens 20 mm bei einer WLF von 0,035 W/(mK) betragen. Diese Dämmanforderung entfällt, wenn die Rohre in beheizten Räumen verlegt werden.

    Dann müsste der Schlitz bereits mindestens 50 mm tief sein!
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    11
    Ich hatte ein ähnliches Problem: http://www.frag-einen-bauprofi.de/he...-die-wand.html

    Dort ist auch die Vorschrift hinterlegt, wie Tief man Schlitzen darf. Ist aber alles stark vom Material/Stärke der Wand abhängig!



  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Bei unserem Hausumbau hatten wir ein ähnliches Problem, Das was Bauprofi sagt würde ich auch befolgen. Wir haben uns da damals auch an den Heizungsmenschen gehalten. Die Information die Grimm zu Verfügung gestellt hat ist super, Danke! Da stehen ein paar sehr hilfreiche Tipps drin.

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