Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
die Endabnahme steht bevor. Bauträger möchte die Endabnahme und die Übergabe an einem Tag machen. Ich habe gehört das man die Übernahme verweigern kann. Meine Frage ist in welchen Fällen und bei welchen Mängel?
Diverse Sachen sind noch nicht erledigt:
z.B. Deckenversatz ist nicht ausreichend gespachtelt, keine VDE Bescheinigung über Reparaturen und Verlegung der Elektroleitung erhalten, Fensterrahmen Türschwelle ist zerkratzt, der Fensterrahmen ist angebrannt im unteren Bereich an mehreren Stellen, Estrich im Wohnzimmer ist nicht gerade verlegt der Rand auf der kompletten Länge zum Fenster fällt ab und vor der Terrassentür ist eine Mulde, Dachabdichtungsbann ist wellig verlegt an mehreren Stellen, Badheizkörper ist so angebracht, dass die Tür nicht vollständig aufgemacht werden kann, die Wände sind an manchen Stelle nass, da die Heizung seit einer Woche läuft, alle Fensterflügel werden verkleinert und ausgetauscht der Rahmen bleibt, da eine Rahmenverbreitung für die Aussenrollläden statt findet, d.h. die Scharniere werden versetzt und die Bohrungen werden verschlossen.
Sind die aufgeführten Sachen ein Mangel?
Wann kann ich die Übernahme verweigern?
Was kann ich bei der Sache mit Fenstern machen?
Ich würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
ANDI


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