Wir haben ein Doppelhaus vor ca 4 Jahren bezogen. Im Kaufvertrag wurde u.a. festgehalten das ein Blower Door Test (BDT) durchgeführt worden ist. Wir haben lt. Fotokopie BDT vom Bauträger einen Wert von 1,4. Um es kurz zu machen: Es hat sich herausgestellt das gar kein BDT durchgeführt wurde. Diesen haben wir auf eigene Kosten nachgeholt.
Der Test mit einem Wert von 7,2 (!) wurde nicht bestanden (Grenzwert bei unserem Haus ist 3,0). Es sind noch weitere Mängel am Haus vorhanden.
Frage: Dem Bauträger liegt die Mängelliste durch uns als Bauherrn vor. Ist es ratsam im Vorfeld einen Gutachter mit an den Tisch zu holen, der dem Bauträger sagt wie (und vor allen Dingen fachgerecht) er die Mängelbeseitigung auszuführen hat oder doch erst nach der Mängelbehebung durch den Bauträger?
Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Antworten!


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