+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Blower Door Test

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2010
    Beiträge
    7

    Blower Door Test

    Wir haben ein Doppelhaus vor ca 4 Jahren bezogen. Im Kaufvertrag wurde u.a. festgehalten das ein Blower Door Test (BDT) durchgeführt worden ist. Wir haben lt. Fotokopie BDT vom Bauträger einen Wert von 1,4. Um es kurz zu machen: Es hat sich herausgestellt das gar kein BDT durchgeführt wurde. Diesen haben wir auf eigene Kosten nachgeholt.
    Der Test mit einem Wert von 7,2 (!) wurde nicht bestanden (Grenzwert bei unserem Haus ist 3,0). Es sind noch weitere Mängel am Haus vorhanden.


    Frage: Dem Bauträger liegt die Mängelliste durch uns als Bauherrn vor. Ist es ratsam im Vorfeld einen Gutachter mit an den Tisch zu holen, der dem Bauträger sagt wie (und vor allen Dingen fachgerecht) er die Mängelbeseitigung auszuführen hat oder doch erst nach der Mängelbehebung durch den Bauträger?
    Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Antworten!

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
    Registriert seit
    01.08.2008
    Beiträge
    830
    Hallo Kiekzick,

    wenn Sie vor vier Jahren in das Haus eingezogen sind, müssen Sie zunächst einmal klären, ob Sie noch Gewährleistungsansprüche haben.
    Da Sie meiner Meinung nach aber arglistig getäuscht wurden, ist eine Gewährleistungsfrist wahrscheinlich sowieso hinfällig.
    Sie haben sonst genau das richtige getan, haben eine Mängelliste erstellt und dem Bauträger vorgelegt. (Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie dem Bauträger eine Frist setzen, bis wann er die Mängel beheben muß.)
    Es macht sicherlich auch Sinn einen Gutachter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, ich kann Ihnen aber nicht sagen, wer die Kosten dafür zu tragen hat.
    Jeder Auftragnehmer hat das Recht seine erbrachten Leistungen nachzubessern. Das muß er nach den gültigen Regeln des Bauhandwerks tun. Weigert er sich, oder schafft er es nicht die Mängel abzustellen, dann haben Sie das Recht, eine andere Firma mit der Behebung der Mängel, auf Kosten des Bauträgers, zu beauftragen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein