Hallo,
gibt es DIN-Vorschriften bzw. Bestimmungen, wie hoch eine Einfriedung bzw. ein Zaun in öffentlichen Freibädern sein muss bzw. über die Ausgestaltung desselben?
Gruß
RL
Hallo,
gibt es DIN-Vorschriften bzw. Bestimmungen, wie hoch eine Einfriedung bzw. ein Zaun in öffentlichen Freibädern sein muss bzw. über die Ausgestaltung desselben?
Gruß
RL
Hallo Herr Lessmeister,
Bestimmungen gibt es, die sind aber teilweise von Land zu Land unterschiedlich.
Es kommt auch darauf an, welchen Zaun Sie betrachten. Die Einfriedung rund um das Freibad sollte möglichst hoch sein, hier sind Höhen über 2 m durchaus üblich, um das Übersteigen zu verhindern. Der Zaun sollte entsprechend stabil (Gittermatten o.ä.) ausgeführt werden, da eine Vandalismusgefahr immer gegeben ist.
Innerhalb des Freibades werden auch Zäune eingesetzt, um z.B. Kleinkinder von den Schwimmbecken der Erwachsenen fern zu halten. Hier ist die Höhe und die Stabilität nicht so wichtig, dafür müssen Türen oder Tore eingebaut werden, die von Kleinkindern nicht geöffnet werden können.
Wenn Sie genauere Angaben benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Baubehörden.
Lesezeichen