+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Fehler bei Fensteraufmaß

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.05.2009
    Beiträge
    3

    Fehler bei Fensteraufmaß

    Hallo,
    bei uns wurden vor 3 Monaten in einem Raum neue Fenster eingesetzt (hochwertige Profile, 3fachverglast, Fachfirma).
    Leider hat sich der Fensterbauer vermessen und so sind die Fenster ca. 8-10cm zu hoch. Da es sich um eine Gesamthöhe von 2m handelt, hat die Einbaufirma einfach einen Teil der Mauer weggenommen und die Fenster "reingequetscht".

    Nun steht die Fassadensanierung mit WDVS an (wurde explizit VOR Fenstereinbau so angekündigt), leider sind die Fensterrahmen jetzt ziemlich im Mauerwerk versteckt. Um sinnvoll zu dämmen, muss also noch mehr Mauerwerk abgenommen werden. Oben ist dies garnicht möglich, da sich dort der Fenstersturz befindet (Stahlträger).

    Wie kann man bei einem solchen Fall vorgehen und wer trägt die Kosten? Habe ich noch Möglichkeiten, Nachbesserungen zu fordern und wenn ja, wie lange (der Einbau war alles sehr hektisch und ich habe erst vor kurzem begonnen, mich mit dem Fassadenthema auseinanderzusetzen...deshalb erst jetzt das böse Erwachen).

    Was kann man baulich machen, wenn alle Stricke reißen?

    Vielen dank für die Information!

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
    Registriert seit
    01.08.2008
    Beiträge
    895
    Hallo huthut,

    grundsätzlich trägt der Fensterbauer die Kosten, wenn er sich vermessen hat. Allerdings hätten die Fenster bei der beschriebenen Abweichung gar nicht eingebaut werden dürfen.
    Jetzt, da das Kind in den Brunnen gefallen ist, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: 1. Sie bestehen auf die Lieferung von neuen, passgenauen Fenstern, dann verzögert sich aber der Termin für die Fassadendämmung, 2. Sie lassen die Fenster heraus nehmen, die Brüstung und die Laibung den Fenstermassen anpassen, und alles wieder einbauen. Ich kann dabei allerdings nicht beurteilen, was das für die Ansicht Ihres Hauses bedeutet.
    Anschließend sollten Sie sich mit dem Fensterbauer (schriftlich) auseinander setzen und sämtliche Kosten für die Änderung der Öffnungen bei ihm einfordern. Außerdem ist eine Minderung der Kosten für die Fenster fällig, wenn die Dämmung nicht wie vorgesehen an die Fenster angearbeitet werden kann.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Ja
  • Themen beantworten: Ja
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein