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Thema: Schimmel nach Fenstersanierung

      
   
   
  1. #1
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    Schimmel nach Fenstersanierung

    Hallo,
    ich habe in einem Haus aus den 60ern die Fenster und Haustüren austauschen lassen.

    Nun ist alles so dicht, dass sich Schimmel bildet, der Luftaustausch bzw. Feuchtigkeitsentzug ist scheinbar nicht mehr ausreichend gegeben.

    Nun stellen sich zwei Probleme/Fragen:
    1.) meinen Recherchen nach hätte der Fensterbauer mich laut ENEV bzw. DIN 1946-6 darauf hinweisen müssen, dass es dazu kommen kann und eine Lüftungsanlage nötig sein könnte. Hat er aber nicht. Dann müsste er jetzt doch, quasi als Bauschadenbeseitigung den Schimmel auf seine Kosten entfernen lassen, oder? Schließlich ist er seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen.

    2.) wie stelle ich nach der Schimmelentfernung sicher, dass die Raumluft ausreichend getauscht wird? Gelüftet wird bereits möglichst. Wie kann/sollte eine "Lüftungsanlage" aussehen? Ich dachte daran, an einem nicht benutzten Kamin einen Lüfter installieren zu lassen, der die Luft aus der Wohnung saugt, für Zuluft müsste dann noch gesorgt werden. Reicht das? Wer plant sowas, wessen Fachgebiet ist sowas?

    Herzlichen Dank und liebe Grüße
    Markus

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Markus,

    nein, das braucht der Fensterbauer nicht. Er ist dazu angehalten, möglichst dichte Fenster zu liefern und kann davon ausgehen, dass seinem Auftraggeber bekannt ist, dass dadurch evtl. eine zusätzliche Lüftung notwendig wird.

    Schimmel kann, neben nicht ausreichender Lüftung, auch noch andere Gründe haben. Z.B. durch vorhandene Wärmebrücken im Bereich von kalten Bauteilen, wie Laibungen an Fenstern, Stürze o.ä. Dort schlägt sich vermehrt Feuchtigkeit nieder, kondensiert und sorgt für Schimmelbildung.

    Ihre Idee mit dem Kamin ist evtl. machbar, fragen Sie vorsichtshalber Ihren Schornsteinfeger. Ob es reicht, müßte von einem Fachplaner berechnet werden. Der kann Ihnen auch eine Lüftungsanlage berechnen und Angebote einholen.
    Sie können aber auch direkt bei Firmen nachfragen, die Heizungen und Lüftungen bauen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Tut mir leid, aber ich sehe das anders, besonders, nachdem ich gerade mit einem Sachverständigen telefoniert habe. Der hat bestätigt, dass der Fensterbauer (nur der ist ja der Fachmann, von einem Laien kann das nicht erwartet werden) auf mögliche Problematiken hinweisen muss, Rechtsgrundlage ist die ENEV bzw. die DIN 1946-6 n.F.

    Im Internet finden sich z.B. auch folgende Beiträge (habe nur Ausschnitte zitiert):

    Hans Westfeld, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Schimmelpilze (TÜV Rheinland)
    „…wäre ein Schimmelpilzbefall bereits nach einer Teilsanierung (z.B. Austausch der Fenster) als bautechnischer Mangel zu werten. Sofern kein Planer involviert ist, sind Regressansprüche gegen den Eigentümer, den ausführenden Handwerker oder die Hausverwaltung zu erwarten.“

    Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.
    " Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden. Das heißt: Der Planeroder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann."

    Herzlichen Gruß
    Markus

  4. #4
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Markus,

    vielen Dank. Auch ich lerne dazu.
    Ich finde es allerdings bedenklich, wenn eine Fensterbaufirma für Schimmelbildung verantwortlich gemacht wird. Das sie darauf hinweisen soll ist OK, aber dem Bauherren zu sagen, welche weiteren baulichen Veränderungen notwendig sind, um einen funktionierenden Lauftaustausch zu gewährleisten, dafür ist er (meistens) nicht ausgebildet.
    In den von Ihnen zitierten Beiträgen aus dem Internet finde ich den Hinweis: Der Planer (oder Verarbeiter) muß festlegen, sofern kein Planer involviert ist...
    Ein Planer (Architekt, Bauingenieur, Ingenieur für Versorgungstechnik) weiß sehr gut, wie man ein Gebäude energietechnisch saniert und welche Probleme dabei auftauchen. Nur, diese Fachleute werden selten im privaten Wohnungsbau eingeschaltet. Als Gutachter kommen sie dann aber oft doch noch zum Zuge, wenn Bauherr und Handwerker Probleme haben.
    Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg bei der Schimmelbekämpfung und dass Sie eine gütliche Einigung für alle Beteiligten finden.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  5. #5
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    Sehr geehrter Herr Ehlers,

    ich glaube aber schon, dass mit der Neufassung dieser DIN genau das gemeint ist. Der Gesetzgeber wollte wohl, dass Eigentümer auf die mögliche Problematik hingewiesen werden, die sich aus immer besseren Fenstern und sonstigen Möglichkeiten ergeben könnten. Mir war vorher schon klar, dass gut gelüftet werden muss. Aber dass auch sehr intensives Lüften nicht ausreicht, daran hätte ich nie gedacht. Aber ein Fensterprofi muss es, der Hinweis auf die DIN und das erforderliche Lüftungskonzept hätte ja genügt, um sich über Gegenmaßnahmen (wie ein Lüftungssystem) zu informieren. Nur jetzt ist eben der Schaden schon da.

    Herzlichen Gruß

  6. #6
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    Ich glaube auch das der Fensterbauer auf diese Problematik hinweisen hätte müssen. Habe sowas auch schonmal bei Bekannten von mir erlebt. Die haben ein altes Haus gekauft und dann neue Fenster einbauen lassen. Es hat sich dann auch Schimmel gebildet, da der Luftaustausch nicht mehr so gegeben war wie vorher. Durch die alten Fenster hat es immer gezogen und dadurch wurde der Schimmel verhindert.

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