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Thema: Flachdachbungalow - Welche Dämmung "muß" laut Gesetz mindestens gemacht werden

      
   
   
  1. #1
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    Flachdachbungalow - Welche Dämmung "muß" laut Gesetz mindestens gemacht werden

    Guten Tag!

    Wir erwägen einen eingeschossigen Flachdachbungalow BJ 72 zu kaufen. Das Dach ist aus Beton und mit Dachpappe ausgelegt, keine Dämmung. Die Wände sind aus Kalksandstein und verklinkert. Das Haus ist der Endbungalow in einer Reihe von 6 Häusern. Die anderen 5 Häuser haben im Frühjahr alle eine neue Schicht Dachpappe bekommen. Das Haus, das wir kaufen möchten nicht. Die Frage, die sich uns jetzt stellt ist folgende: wenn wir dieses Haus kaufen, zu welchen Dämmungsmaßnahmen sind wir dann gesetzlich verpflichtet? Könnten wir das Haus auch nur neu mit Dachpappe eindecken lassen, oder müssen wir gleich alles dämmen? Ich habe etwas davon gelesen, daß man die oberste begehbare Geschoßdecke dämmen muß. Das Haus ist voll unterkellert, der nicht als Wohnraum zu nutzen ist, obwohl es in einem Hobbyraum eine Heizung gibt. Der Keller ist natürlich von außen auch nicht isoliert und somit ein wenig feucht (typischer Kellergeruch). Wäre dann die oberste begehbare Geschossdecke, der Fußboden im Erdgeschoß? WEnn ja, dämme ich diese Decke dann von unten?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Durch diesen ganzen Dschungel an Energieeinsparverordnungen und Gesetzen steigen wir langsam nicht mehr durch. Jeder, den wir bisher gefragt haben, erzählt uns etwas anderes.

    Vielen Dank schonmal im voraus.

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    895
    Hallo Bauneuling,

    ich verstehe wenn Sie durch den Dschungel nicht mehr durchsteigen. Es ist in der Tat sehr kompliziert die Vorschriften zu verstehen, zumal es jede Menge Ausnahmen gibt.
    Wenn Sie aber Ihr Dach sanieren wollen, dann wäre es schon aus rein rechnerischen Gründen fahrlässig, keine Dämmung einzubauen, weil Sie sonst die Abdichtung zweimal bezahlen und weil sehr viel Wärme gerade über das Dach entweicht. Also eine Dämmung einbauen, das schreibt übrigens auch die EnEV vor, als Maßstab gilt nämlich auch der Wärmedurchgangskoeffizient, der sogenannte U-Wert, der gedämmten Decke oder des Daches. Dieser darf höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin betragen und da liegt ihre ungedämmte Decke weit darüber. Mit 160 mm Polystyrol kommen Sie ungefähr auf den geforderten Wert, ich würde 200 mm empfehlen.
    Weiterhin müssen Sie Ihre Heizung erneuern, sofern sie vor 1978 eingebaut wurde und alle Leitungen die warmes Wasser führen (Heizung und Warmwasserversorgung) dämmen. Das sind die wichtigsten und geforderten Massnahmen, alles andere hilft natürlich noch weitere Energie zu sparen. Warten Sie damit nicht bis nächstes Jahr, die EnEV 2012 wird wesentlich höhere Anforderungen stellen.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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