Guten Tag!
Wir erwägen einen eingeschossigen Flachdachbungalow BJ 72 zu kaufen. Das Dach ist aus Beton und mit Dachpappe ausgelegt, keine Dämmung. Die Wände sind aus Kalksandstein und verklinkert. Das Haus ist der Endbungalow in einer Reihe von 6 Häusern. Die anderen 5 Häuser haben im Frühjahr alle eine neue Schicht Dachpappe bekommen. Das Haus, das wir kaufen möchten nicht. Die Frage, die sich uns jetzt stellt ist folgende: wenn wir dieses Haus kaufen, zu welchen Dämmungsmaßnahmen sind wir dann gesetzlich verpflichtet? Könnten wir das Haus auch nur neu mit Dachpappe eindecken lassen, oder müssen wir gleich alles dämmen? Ich habe etwas davon gelesen, daß man die oberste begehbare Geschoßdecke dämmen muß. Das Haus ist voll unterkellert, der nicht als Wohnraum zu nutzen ist, obwohl es in einem Hobbyraum eine Heizung gibt. Der Keller ist natürlich von außen auch nicht isoliert und somit ein wenig feucht (typischer Kellergeruch). Wäre dann die oberste begehbare Geschossdecke, der Fußboden im Erdgeschoß? WEnn ja, dämme ich diese Decke dann von unten?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Durch diesen ganzen Dschungel an Energieeinsparverordnungen und Gesetzen steigen wir langsam nicht mehr durch. Jeder, den wir bisher gefragt haben, erzählt uns etwas anderes.
Vielen Dank schonmal im voraus.


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