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Thema: Gesetzeslage Abstand < 3m durch Dämmen

      
   
   
  1. #1
    GFI
    GFI ist offline
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    2

    Gesetzeslage Abstand < 3m durch Dämmen

    Wenn wir unser Haus nachträglich mit 14 Cm Styropur dämmen unterschreiten wir an einigen Stellen die geforderten 3m Grenzabstand zum Nachbarn.
    Was sagt hier die Bauvorschrift???

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Beiträge
    826
    Hallo GFI,

    interessante Frage, die sicher viele Bauherren, die jetzt ihre Fassaden dämmen wollen, betrifft.
    Grundsätzlich gilt, dass eine Unterschreitung des Grenazbstandes nur zulässig ist, wenn der Nachbar sein Einverständnis gibt und eine Baulast eingetragen wird. Da die Flächen bei Dämmungen an der Fassade jedoch sehr klein sind, führen fast alle Anfragen bei den Bauämtern dazu, dass geringere Grenzabstände zugelassen werden. Dazu muß evtl. eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
    Es gibt auch bereits Gerichtsentscheide in Fällen, in denen der Nachbar geklagt hat. Ein Gericht hat den Abriss der Wärmedämmung erwirkt, ein Anderes hat entschieden, dass der Nachbar mit der Unterschreitung leben muss, weil er erst nach Fertigstellung der Dämmung Einspruch erhoben hat und dem Beklagten ein Abriss der Dämmung nicht zuzumuten ist.
    Im Zuge der Klimadiskussion werden die nächsten Urteile sicher eher zu Gunsten der wärmedämmenden Fraktion ausfallen, ein Gespräch mit dem Nachbarn, vor den Dämmarbeiten, empfiehlt sich aber in jedem Fall.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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