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Thema: Dachdämmung

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Dachdämmung

    Hallo,
    wir haben uns entschlossen einen neuen Dachstuhl aufsetzen zu lassen und hatten gleichzeitig eine Aufsparrendämmung vereinbart, wobei wir davon ausgegangen sind, daß eine Aufsparrendämmung heute mit Styrodur oder ähnlichen Platten bewerkstelligt wird.
    Jetzt stellt sich heraus, daß der Auftragnehmer unter einer Aufsparrendämmung eine Aufdoppelung der Sparren versteht und dazwischen die Isolierung einbringen möchte.
    Wir sind der Meinung, daß dadurch die bekannten Wärmebrücken nicht beseitigt werden.
    Kann jemand genau sagen, ob eine Aufsparrenisolierung heute mit Styrodurplatten oder ähnlichen Isoliersystemen als State of the Art angesehen wird, oder ist die Aufdoppelung der Sparren auch als Aufsparrendämmung anerkannt und ebenbürtig?
    Ebenso interessiert der Gesamtarbeitsaufwand, den wir bei der mit Styrodurplatten belegten Fläche (ca. 250 m²) als niedriger einschätzen, als auf die Aufdoppelungsart.
    Kann hierzu jemand was verbindliches sagen?
    Auch Links zu diesem Thema würden helfen.
    Danke für eine schnelle Info.

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Claro50,

    der Einbau von Dämmung zwischen den Sparren, auch wenn sie aufgedoppelt sind, um eine dickere Dämmung einbauen zu können, ist keine Aufsparrendämmung.
    Eine Aufsparrendämmung bildet eine homogene Dämmschicht auf den Sparren, es gibt keine Wärmebrücken. Es gibt verschiedene Ausführungen und Dämmstoffe die bei Aufsparrendämmsystemen eingesetzt werden, Styrodur ist eine davon.
    Der Arbeitsaufwand bei Aufsparrendämmsystemen ist geringer, allerdings muss der Anschluss an Bauteile (Wände) genau geplant sein und kann evtl. etwas zeitaufwendiger sein.
    Sie finden unter dem folgenden Link Hersteller, die solche Systeme anbieten: Aufsparrendämmsysteme - heinze.de
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Aufsparrendämmung

    Hallo Herr Ehlers,

    besten Dank für Ihre Ausführungen.
    Für den Fall der Fälle frage ich an, ob Ihre Ausführungen allgemein auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen anerkannt werden?
    Danke nochmals vorab.

  4. #4
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Claro50,

    vor Gericht werden nur Aussagen von Gutachtern anerkannt, die bestellt sind.
    Ich kann unseren Nutzern nur bedingt helfen und Anregungen geben, vor Gericht sind solche Aussagen aber nicht verwendbar.
    Ich hoffe aber, dass Sie sich so einigen und Ihnen dieser Weg erspart bleibt.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Dachdämmung

    Hallo Herr Ehlers,

    danke für Ihre schnelle Antwort.
    Die Hoffnung liegt natürlich auch auf unserer Seite.
    Beste Grüße und nochmals danke.

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