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Thema: Kehlbalken um 50 cm höher setzen - möglich?

      
   
   
  1. #1
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    Kehlbalken um 50 cm höher setzen - möglich?

    Hallo,

    habe folgendes Problem. Die Kehlbalkenlage läßt im ausgebauten Dachgeschoss nur eine Raumhöhe von 1,94 m zu. Da ich das Dachgeschoss nun renovieren muss, habe ich überlegt, in diesem Zuge auch gleich die Kehlbalken auszutauschen (weil unterschiedlich dick, teils marode) und gleichzeitig auch durch um 50 cm höher gelegene Zangen (40 x 140 mm, beidseits mit aufgedoppelten Sparren zweifach verschraubt) zu ersetzen. Diese sollen später dann auch teilweise sichtbar im Raum sein. Der Dachboden ist in zwei Räume aufgeteilt, die Erhöhung der Kehlbalkenlage soll aber nur in einem Raum erfolgen.

    Aktuell liegen die Kehlbalken auf der Mittelpfette auf (teils locker) und halten damit die beiden Mittelpfetten auf Abstand zueinander. Jede Mittelpfette besteht aus zwei Balken, die in der Mitte des Hauses von einem Tragbalken abgestützt werden. Giebelwandseitig wird die Mittelpfette natürlich auch abgestützt im Mauerwerk.

    Bekomme ich hier nun statische Probleme, wenn ich in einem Zimmer die Kehlbalkenlage um 50 cm in Form von Zangen (beidseitig mit Sparren verschraubt) erhöhe? Die Sparrenlänge von Fuss- zu Firstpfette beträgt 5,40 m und die Sparrendicke ist aktuell 22 cm (nach Aufdopplung) x 10 cm. Originale Kehlbalken an Giebelseite und mittig im Bereich Stützbalken (Mittelpunkt Mittelpfette) bleiben erhalten. Ich nehme also nur die dazwischenliegenden Kehlbalken heraus und ersetze sie durch Zangen (50 cm höher).

    Für alternative Vorschläge wäre ich auch dankbar, wie ich hier die Raumhöhe vergrößern könnte. Eine Komplettanhebung des Dachs kommt allerdings nicht in Frage.


    Mfg
    mmmaier

  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo mmmaier,

    so gerne ich Ihnen auch in diesem Fall helfen würde, ich kann es nicht.
    Hier ist ein Fachmann gefragt, der sich vor Ort die vorhandene Konstruktion anschaut.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Herr Ehlers,

    eine rein formale Frage: Ist das Höherlegung der Kehlbalkenlage eigentlich genehmigungspflichtig? Braucht man da einen Plan, denn man dann beim Kreisbauamt mit Statikgutachten einreichen muss? Und wie lang sind dann die Wartezeiten? Grob geschätzt.

    Vielen Dank
    mmmaier

  4. #4
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo mmmaier,

    das wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Hier ein Auszug aus der bayrischen Landesbauordnung: Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung folgender tragender und nichttragender Bauteile:
    a)nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
    b)zur Errichtung einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden.
    Das heißt für Sie: Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach, die können Ihnen dann auch gleich sagen wie lange es dauert.
    Das alles kann Ihnen aber auch der Architekt oder Statiker abnehmen, der die Statik erstellt.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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