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Thema: Ist ein Traufkamm generell vorzusehen?

      
   
   
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ist ein Traufkamm generell vorzusehen?

    Hallo Forum,

    wir haben unser Dach neu decken lassen (Walther Areal) incl. Aufsparrendämmung (es stehen aber noch einige Restarbeiten aus). Im Traufbereich wurde aus Kupferlochblech ein Vogelschutzblech angebracht. Meines Erachtens fehlt aber ein Traufkamm, um ein Eindringen von Vögeln oder Mardern zu verhindern.


    - Sollte ich einen Traufkamm noch installieren lassen?
    - Gibt es eine bessere Lösung als einen Traufkamm?
    - Schreibt der ZVDH oder irgendwelche Normen einen Traufkamm vor?


    Danke

    MfG
    T4FF
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  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo T4FF,
    Ein Traufenkamm ist lauft Fachregeln des ZVDH nicht zwingend vorgeschrieben. Das erforderliche Lüftungsgitter vor der Konterlattung ist ja verbaut worden. Ob nun eine zusätzlicher Traufenkamm notwendig ist, hängt vom Profil der verwendeten Dacheindeckung ab. Generell soll ja verhindert werden, dass Vögel und/oder Marder unter die Dacheindeckung eindringen. Lassen Sie sich von dem Dachdecker bestätigen, dass dies bei der verwendeten Eindeckung ausgeschlossen ist. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie das der ausführenden Firma schriftlich mitteilen.
    Als Alternative bieten sich ggf. auch sogen. Traufenklammern an. Schauen Sie hier: Vogelfreiesdach-Home
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Gruß
    T4FF

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