Meine 2009 eigebaute Unterspannbahn zerfällt. Welche Ansprüche gegen den Hersteller kann ich geltend machen?
Meine 2009 eigebaute Unterspannbahn zerfällt. Welche Ansprüche gegen den Hersteller kann ich geltend machen?
Hallo Eckard,
Sie haben auf die Unterspannbahn 2 Jahre Garantie wie auf alle Produkte. Wenn die Dacharbeiten durch einen Handwerksbetrieb, mit entsprechendem Vertrag, ausgeführt wurde, dann tritt die VOB in Kraft. Dann hätten Sie eine Gewährleistung von 4 Jahren auf die Bauleistung und der Handwerker müsste sich um die Behebung des Mangels kümmern.
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