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Thema: Zu langes Fundament! Nutzung durch gemauerten Anbau möglich und ratsam?

      
   
   
  1. #1
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    Zu langes Fundament! Nutzung durch gemauerten Anbau möglich und ratsam?

    Hallo,
    leider hat unser Bauträger das Fundament um etwa 1,25 m zu weit gezogen (siehe Bilder). Da wir befürchten das mit der Zeit Feuchtigkeit ins Mauerwerk zieht (das Doppelhaus wurde als Holzständerwerk mit Verblenderstein erbaut) möchten wir nun mit dem gleichen Stein und gleicher Bauweise wie das Haus einen gemauerten Wintergarten anbauen lassen (zur linken und zur rechten Seite soll noch ein wenig Platz, ca 1m, verbleiben). Hierzu sollen die vorhandenen Terrassenfenster und die Terrassentür wieder verwendet werden. Das ganze soll ca eine Breite/Tiefe von 2,00 m haben damit dort ein langer Esstisch und Stühle Platz finden. Dazu preferieren wir eine Fußbodenheizung und als Belag Fliesen bzw. rustikale italienische Fliesensteine. Zur rechten Seite soll ausschließlich Mauerwerk bestehen, die lange Seite soll mit u.a. mit den vorhandenen bodentiefen Fenster versehen werden und auf der linken Seite soll die Tür gesetzt werden, die zum Garten führt - ist Südseite). Das Dach soll unterhalb der beiden französischen Balkone beginnen und 2 Veluxfenster erhalten (leicht angeschrägt damit das Regenwasser über Regenrinnen ablaufen kann).


    Und nun meine Fragen:
    Wie gehen wir vor?
    Muß ein Architekt beauftragt werden?
    Wie sieht es mit einer Baugenehmigung aus (Haus steht in Hamburg-Sasel)?
    Mit welchen Kosten muß man bei der Baugenehmigung rechnen?
    Muß das andere überstehende Fundament links und rechts abgeflext werden?
    Mit welchen Circa-Kosten ist bei einer solchen Maßnahme zu rechnen?



    Ach ja, durch den Bauträger wollen wir die Maßnahme nicht durchführen lassen da wir vor kurzen ein Beweisverfahren eingeleitet haben. Oder sollten wir - da der Fehler des zu langen Fundments ja beim Bauträger liegt - diese Baumaßnahme bei dem Bauträger einfordern?


    Vielen Dank vorab!!!
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  2. #2
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Kiezkick,
    da ist ja ganz schön was schief gelaufen bei der Baufirma. Solange das Beweisverfahren läuft, würde ich mit dem Anbau noch warten. Es kann ja sein, dass der Baufirma die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden muss.
    Für den Anbau muss auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden, den ein Bauvorlageberechtigter (in der Regel ein Architekt) unterschreiben muss. Der wird Ihnen dann auch genaueres zu den Kosten sagen können. Die Kosten für eine Baugenehmigung richten sich nach der Bausumme.
    Meine persönliche Meinung: Ein Anbau von 2 m ist viel zu schmal und Kosten/Nutzen stehen meiner Meinung nach in keinem Verhältnis. Ich würde einfach eine Terrassenüberdachung (z.B. aus Glas, dann aber an den Sonnenschutz denken!) anbringen, die dann, je nach Grenzabstand tiefer sein kann (3,50 - 4,00 m wären gut) und über die gesamte Hausbreite gehen könnte. Da kann man dann auch mal im Regen draußen sitzen und die Terrassenmöbel sind auch geschützt. Aber Achtung! Auch hier muss ein Bauantrag gestellt werden. Der Weg zum Architekten ist also unumgänglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

  3. #3
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    Lieber Herr Ehlers,
    nochmals vielen Dank für Ihre Antwort!

    Durch das zu lang geratene Fundament/Rohsohle ist vermutlich keine Frostschürze unter der eigentlichen Außenwand gesetzt. Wie kann man das feststellen bzw. hat das (langfristig) Auswirkungen auf die Betonsohle bzw. auf die Statik (es handelt sich hier wie gesagt um ein Haus das in Holzständerwerkweise gefertigt wurde)?

    Es sind auf der untersten Ebene auf der betroffenen Hausseite Lüftungschlitze in der untersten Verblendschicht (siehe auch beigefügtes Foto) vorhanden. Nun habe ich Bedenken das innerhalb der letzten 5 Jahre peu a peu Feuchtigkeit durch diese Schlitze eingetreten sein könnte und das Holzständerwerk (siehe hier zu beigefügtes Foto) möglicherweise "angegriffen" hat. Das Holzständerwerk wurde - so sieht es auf dem Foto aus - auf Bitumenpappe gesetzt und scheint aber nicht kesselimprägniert zu sein (da nicht grünlich). Auch scheint nach den Fotos der Eindruck das zum Verblendmauerwerk lediglich Bitumen "hochgelegt" wurde. Ist das so nach DIN ausreichend? Ich frage deshalb weil in Herbst und Winterzeit ca. auf Höhe von 1 Meter das Verblendmauerwerk feucht erkennbar war (siehe Foto).


    Sie hatten erwähnt, das Sie einfach eine Terrassenüberdachung (z.B. aus Glas, dann aber an den Sonnenschutz denken!) anbringen würden, die dann, je nach Grenzabstand tiefer sein kann (3,50 - 4,00 m wären gut) und über die gesamte Hausbreite gehen könnte.

    Mein Frage wäre hier: Ist mit einer Terrassenüberdachung die Frostssicherheit bei der zu groß geratenen Betonsohlplatte gegeben? Oder wäre es ratsamer einen Wintergarten oder Anbau aus Holzständerwerk und Holzaußenwand anzubringen so das die zu groß geratene Betonsohlplatte "beheizt" und dann "frostsicher" wäre?

    Haben Sie abschließend eine Empfehlung an welchen seriösen Spezialist/in ich mich wg. der Betonsohle und dem Holzständerwerk wenden kann?

    Schon einmal vielen vielen Dank vorab!!!

    P.S. Das Beweisverfahren wurde übrigens beim Landgericht eingeleitet.
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  4. #4
    Moderator Avatar von Bauprofi
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    Hallo Kiezkick,

    ich würde an Ihrer Stelle jetzt erstmal abwarten was das Beweisverfahren ergibt. Dann sollten Sie einen Fachmann vor Ort einschalten, der sich die Sache anschaut und Vorschläge macht. Einen Tipp kann ich Ihnen leider nicht geben.
    Das Mauerwerk macht in der Tat den Eindruck, dass es im unteren Bereich viel Feuchtigkeit abbekommt, was aber daran liegt, dass das Pflaster bis an das Mauerwerk geht und dann der Regen hochspritzt und die Wand befeuchtet. Durch die Lüftungsschlitze kann eigentlich keine Feuchtigkeit eindringen, sie sorgen im Gegenteil dafür, dass Feuchtigkeit in der warmen Jahreszeit auch wieder austrocknen kann. Die Dichtungsfolie muß nach DIN mindestens 30 cm hochgezogen werden, das scheint nach den Fotos eingehalten worden zu sein. Solange Innen keine Feuchteschäden auftreten, besteht derzeit auch keine Gefahr. Die ständige Befeuchtung der Verblender wird über die Zeit aber Spuren hinterlassen, ist aber bei der derzeitigen Ausführung kaum zu ändern.
    Dieter Ehlers
    Dipl.-Ingenieur, Architekt
    www.bauemotion.de/forum

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