Hallo,
leider hat unser Bauträger das Fundament um etwa 1,25 m zu weit gezogen (siehe Bilder). Da wir befürchten das mit der Zeit Feuchtigkeit ins Mauerwerk zieht (das Doppelhaus wurde als Holzständerwerk mit Verblenderstein erbaut) möchten wir nun mit dem gleichen Stein und gleicher Bauweise wie das Haus einen gemauerten Wintergarten anbauen lassen (zur linken und zur rechten Seite soll noch ein wenig Platz, ca 1m, verbleiben). Hierzu sollen die vorhandenen Terrassenfenster und die Terrassentür wieder verwendet werden. Das ganze soll ca eine Breite/Tiefe von 2,00 m haben damit dort ein langer Esstisch und Stühle Platz finden. Dazu preferieren wir eine Fußbodenheizung und als Belag Fliesen bzw. rustikale italienische Fliesensteine. Zur rechten Seite soll ausschließlich Mauerwerk bestehen, die lange Seite soll mit u.a. mit den vorhandenen bodentiefen Fenster versehen werden und auf der linken Seite soll die Tür gesetzt werden, die zum Garten führt - ist Südseite). Das Dach soll unterhalb der beiden französischen Balkone beginnen und 2 Veluxfenster erhalten (leicht angeschrägt damit das Regenwasser über Regenrinnen ablaufen kann).
Und nun meine Fragen:
Wie gehen wir vor?
Muß ein Architekt beauftragt werden?
Wie sieht es mit einer Baugenehmigung aus (Haus steht in Hamburg-Sasel)?
Mit welchen Kosten muß man bei der Baugenehmigung rechnen?
Muß das andere überstehende Fundament links und rechts abgeflext werden?
Mit welchen Circa-Kosten ist bei einer solchen Maßnahme zu rechnen?
Ach ja, durch den Bauträger wollen wir die Maßnahme nicht durchführen lassen da wir vor kurzen ein Beweisverfahren eingeleitet haben. Oder sollten wir - da der Fehler des zu langen Fundments ja beim Bauträger liegt - diese Baumaßnahme bei dem Bauträger einfordern?
Vielen Dank vorab!!!


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