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Wenn die Kasse leer ist: Was lässt sich bei insolventen Bauträgern tun? (Foto: fotolia.de)

Pleite: Wie Bauherren sich retten

Manchmal hilft alle Vorsicht bei der Auswahl des Bauträgers nichts: Wenn die Firma pleitegeht, hat der Bauherr ein großes Problem. Doch es gibt Möglichkeiten, auch mit dieser Lage fertig zu werden
Pleite und Konkurs sind umgangssprachliche Begriffe für das, was die Juristen als Insolvenz bezeichnen. Das bedeutet, dass eine Firma laufende Kosten, etwa für Löhne oder Material, nicht mehr zahlen kann. Sie bekommt von Banken auch keinen Kredit mehr, weil sie dem Unternehmen nicht mehr zutrauen, dass es seine Schulden jemals tilgen kann. Die Firma ist damit handlungsunfähig.
Bauträger handlungsunfähig
Im Fall von Bauträgern ist eine Insolvenz nicht nur für den Inhaber, seine Angestellten und seine Gläubiger ein Problem, sondern auch für die Bauherren. Denn sie haben den Bauträger mit dem Errichten des Eigenheims beauftragt, das nun im unfertigen Zustand nicht mehr weitergebaut wird. Ist es tatsächlich passiert und der Bauträger ist pleitegegangen, muss der vom zuständigen Amtsgericht eingesetzte Insolvenzverwalter die Chance zum Fertigstellen des Bauobjekts bekommen. Deshalb sollte der Insolvenzverwalter auch der erste Ansprechpartner für betroffene Bauherren sein.
Bürgschaft federt Insolvenz ab
Erst wenn der Insolvenzverwalter eine Weiterführung der Baustelle verwirft, greifen die Sicherungsinstrumente, die hoffentlich im Bauvertrag verankert wurden. Besteht eine Fertigstellungsbürgschaft, sollten zügig Verhandlungen mit dem Bürgen, meist einer Bank, aufgenommen werden, um die weitere Finanzierung abzusprechen.
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Der Bauherr sollte mit einem durchdachten Zahlungsplan genügend Kapital auf der hohen Kante haben, um notfalls eine andere Firma mit der Fertigstellung des Eigenheimes zu beauftragen. (Foto: fotolia.de)
Guter Zahlungsplan schützt Bauherren
Mit einem gut ausgearbeiteten Zahlungsplan sollte bei Konkurs unabhängig von der Bürgschaft genug Kapital beim Bauherren übrig bleiben, um die Fertigstellung des Hauses an eine andere Firma zu vergeben. Möglicherweise kann man direkt mit den Handwerksbetrieben verhandeln, mit denen der Bauträger gearbeitet hat. Denn sie kennen erstens die Baustelle und haben zweitens ein Interesse daran, dass anstelle des zahlungsunfähigen Bauträgers der Bauherr selbst ihre Arbeitsleistung bezahlt. Um einen Zeitverzug wird allerdings auch mit einer Bürgschaft und einem funktionierenden Zahlungsplan kaum jemand herumkommen.
Zoombild
Eine Dokumentation der Fortschritte auf der Baustelle hilft bei eventuell verbliebenen Forderungen an die Baufirma. (Foto: fotolia.de)
Beratung hilft bei Pleite
Zum Durchsetzen verbliebener Forderungen an die insolvente Baufirma sollte man den Stand der Arbeiten genau dokumentieren. Dabei kann ein Sachverständiger oder Architekt und bei folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen ein in Baufragen erfahrener Anwalt helfen. Auch wenn es Probleme mit dem Bürgen oder dem Insolvenzverwalter gibt, erweist sich Rechtsbeistand als nützlich. Wenn der Bauträger pleitegegangen ist, tut man außerdem gut daran, sich mit anderen betroffenen Kunden zusammenzuschließen, um gemeinsam Forderungen durchzusetzen.
Konkurs mit Spätfolgen
Zu Ärger kann die Insolvenz des Bauträgers auch noch Jahre nach dem Einzug ins neue Haus führen. Normalerweise ist die Baufirma verpflichtet, Mängel am Gebäude zu beheben, die innerhalb der Gewährleistungsfrist von bis zu fünf Jahren zutage treten. Geht die Firma jedoch in dieser Frist pleite, lässt sich diese Gewährleistung kaum noch durchsetzen. Für diesen speziellen Fall gibt es das Schutzinstrument der Gewährleistungsbürgschaft. Sie muss allerdings bereits frühzeitig abgeschlossen werden. Ist der Konkurs erst einmal da, dann ist es dafür zu spät. Auch in diesem Fall sollte ein solides Finanzinstitut hinter der Absicherung stehen, um die Folgen einer Pleite aufzufangen.
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  • Die Familie schrieb am 26.10.2010 um 21:25:00 Uhr

    Unser Bauunternehmer kommt leider seit Januar diesen Jahres seinen vertraglichen Pflichten nicht nach (Außenputz fehlt, Solaranlage ist nicht installiert, Mängel nicht beseitigt). Es scheint sich hierbei ggf auch um eine vorsätzliche Masche zu handeln.
    Können uns jmd bitte einen Tipp geben, wie wir uns hier verhalten sollen und wen/wo wir auch ggf informieren können, um andere Kunden vor so einer Situation/diesem Bauunternehmer zu bewahren?

    Vielen Dank für eine Info,
    Die Familie

     
     
     
     
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    • Die Redaktion schrieb am 27.10.2010 um 08:41:09 Uhr

      Wenn Sie mit einem Architekten geplant haben, der nicht mit dem Unternehmen verbunden ist, sollten Sie sich zunächst mit ihm beraten. Eine Möglichkeit, weitere Betroffene zu finden und auch weitere Schritte zu besprechen, besteht über die Verbraucherzentrale, die für ihre Region zuständig ist. Vielleicht ist auch die Verbraucherzentrale am Hauptsitz des Unternehmens eine gute Ansprechpartnerin, falls die Baufirma dort ebenfalls schon negativ aufgefallen ist. Letzlich wird es aber vermutlich darauf hinauslaufen, dass Sie über einen Rechtsanwalt versuchen müssen, die ausstehenden Arbeiten oder Schadensersatz durchzusetzen. Auch das ist grundsätzlich im Verbund mit anderen Geschädigten möglich. Bei der Suche nach einem Anwalt empfiehlt es sich, einen Rechtsvertreter zu wählen, der bereits Erfahrungen mit Bau- und Vertragsrecht hat, eventuell einen Fachanwalt.

       
       
       
       
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    • Der Bauprofi schrieb am 27.10.2010 um 08:41:58 Uhr

      Das klingt nach drohender Insolvenz Ihres Bauunternehmers. Sie sollten sofort alle Zahlungen einstellen und das Unternehmen schriftlich auffordern die Restarbeiten zu erledigen und die Mängel zu beseitigen. Setzen Sie Termine!
      Führen Sie ein Bautagebuch, damit Sie das Geschehen bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung belegen können.
      Seien Sie vorsichtig mit Aussagen über die Firma gegenüber anderen Bauherren. Versuchen Sie, über Ihre Bank Auskünfte über Ihr Bauunternehmen zu bekommen. Die Bank kann nämlich Auskünfte bei der Schufa einholen.

       
       
       
       
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