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Um seine Interessen in einem Gemeinschaftseigentum zu vertreten, sollte ein Termin nicht vergessen werden: die Eigentümerversammlung. (Foto: Photocase)

Eigentumswohnung: Die Mehrheit entscheidet

Einen Termin sollten Wohnungseigentümer unbedingt wahrnehmen: die jährliche Wohnungseigentümerversammlung. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Belange bestmöglich berücksichtigt werden.
Eigentumswohnung: Die Mehrheit entscheidet
Einen Termin sollten Wohnungseigentümer unbedingt wahrnehmen: die jährliche Wohnungseigentümerversammlung. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Belange bestmöglich berücksichtigt werden.
Wer sich eine Eigentumswohnung zulegt, entscheidet künftig nicht mehr allein über seine Immobilie. Stattdessen gilt es, auf den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen die eigenen Interessen zu vertreten und sie vor allem rechtzeitig beim Verwalter bekanntzugeben. Dazu ein Beispiel: Wer etwa eine Markise über seinem Balkon anbringen möchte, muss zunächst den Verwalter über seine Pläne informieren. Dieser setzt das Thema dann auf die Liste der Tagesordnungspunkte für die Eigentümerversammlung, die er der Einladung zur nächsten Versammlung beilegen muss. Dort werden dann alle Tagesordnungspunkte besprochen und jeweils dazu die Beschlüsse durch Abstimmung gefasst. Im Beispielfall muss der Eigentümer dann hoffen, dass nicht nur die Mehrheit, sondern alle Miteigentümer zustimmen. Hintergrund: Die Markise muss an der Hausfassade befestigt werden und gilt damit als sogenannte bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum. Und das wird im Gegensatz zum Sondereigentum nicht nur dem jeweiligen Eigentümer, sondern allen zugerechnet. Damit haben alle anderen Eigentümer ein Mitspracherecht. Das ist vor allem dann wichtig für alle, die eine Wohnung kaufen wollen, an der sie größere Veränderungen planen – etwa die Errichtung einer Dachterrasse in einer Dachgeschosswohnung. Hier ist nicht absehbar, ob die anderen Eigentümer Ihr Vorhaben befürworten werden.
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Nur mit Zustimmung der Eigentümer darf der Hausverwalter größere Renovierungsmaßnahmen am Gebäude in Auftrag geben. (Foto: Nelskamp)
Ohne Beschluss geht nichts
Auf der Eigentümerversammlung wird nicht nur über die Belange einzelner Eigentümer gesprochen, sondern auch über Maßnahmen entschieden, die das ganze Haus betreffen wie die Sanierung der Fassade oder eine neue Dacheindeckung. Denn selbst wenn gravierende Schäden vorhanden sind, darf der Verwalter diese nicht ohne Beschluss der Eigentümer beheben lassen. Er muss die Schäden zunächst auf die Tagesordnung setzen und die Sachlage auf der Eigentümerversammlung schildern, um die Zustimmung per Beschluss einzuholen.
Dabei geht es übrigens nicht zwingend nach der Regel „eine Wohnung, eine Stimme“. Das Wohneigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es auch, das Stimmrecht entsprechend den sogenannten Miteigentumsanteilen auszuüben, also gemäß des Quadratmeteranteils der Wohnung am gesamten Haus. Damit erhält mehr Einfluss, wer eine größere Wohnung bewohnt. Wie das in der jeweiligen Eigentümergemeinschaft geregelt ist, wird in der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Ganz unlogisch ist diese Stimmrechts-Variante nicht, denn immerhin sind Eigentümer großer Wohnungen auch stärker an den meisten Kosten beteiligt, die überwiegend nach Wohnungsgröße auf alle Eigentümer umgelegt werden.
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Muss das Gebäude demnächst renoviert werden? Die Protokolle der Eigentümerversammlungen geben Auskunft. (Foto: BHW)
Geld ist immer ein Thema
Um die Kosten geht es übrigens auf jeder Eigentümerversammlung, denn der Verwalter muss für das vorangegangene Jahr die Abrechnung sowie den Wirtschaftplan für das Folgejahr vorlegen und auf dieser Basis über die Höhe des monatlichen Wohn- oder Hausgelds abstimmen lassen.
In besonders dringenden Fällen wie einem plötzlich auftretenden schweren Schaden am Haus können neben der jährlichen noch weitere außerordentliche Eigentümerversammlungen einberufen werden. Die Einladung erfolgt in der Regel durch den Verwalter oder durch den Beiratsvorsitzenden oder mindestens ein Viertel der Wohnungseigentümer. Übrigens: Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, ist berechtigt, einem Miteigentümer die Vollmacht zu geben, für ihn mit abzustimmen. Wichtig für alle, die eine Wohnung kaufen wollen: Sie sollten aufmerksam die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen studieren. Aus ihnen lässt sich häufig gut erkennen, ob es viel Streit gibt oder ob die Verwaltung gut arbeitet. Und es ist oft auch erkennbar, welche größeren Renovierungsmaßnahmen demnächst anstehen und ob bereits Sonderumlagen zur Deckung der damit verbundenen Kosten beschlossen wurden.
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