Abfallbeseitigung

Baulexikon

Abfallbeseitigungen oder Abfallentsorgungen sind in der zivilisierten Welt wichtige Prozesse zum Schutz der Umwelt und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen.
Weltweit, insbesondere aber in den Industriestaaten, ist die zivilisationsbedingte Flut von Abfällen zu einem Umweltproblem ersten Ranges geworden. Ursprung dieser Entwicklung ist die in der Mitte des 18. Jahrhunderts einsetzende "industrielle Revolution". Die stetig wachsende Verfüg- und Nutzbarkeit von Energie führte zur Mechanisierung und im 20. Jahrhundert zur Automatisierung vieler Produktionsprozesse und damit zugleich zu einem noch vor hundert Jahren unvorstellbaren Wirtschaftswachstum und einem dementsprechenden Konsumverhalten. Zugleich verzeichnete die Weltbevölkerung innerhalb der letzten 200 Jahren eine enorme Zunahme. Ein derartiges, bisher unbekanntes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum wirkte und wirkt sich natürlich auf alle Lebensbereiche gravierend aus
Im Laufe des zu Ende gehenden 20. Jahrhunderts nahm durch die hier skizzierte Entwicklung die Menge der Abfälle nahezu zwangsläufig in bedrohlicher Weise zu. Wenn hier von Abfällen die Rede ist, dürfen dabei nicht nur, wie dies häufig geschieht, die Siedlungsabfälle - traditionell Müll genannt - verstanden werden. Dieser Teil der Abfälle machte nämlich beispielsweise 1993 nur rd. 13 % der in Deutschland statistisch erfassten Abfälle (ohne Land- und Forstwirtschaft) aus. Aber nicht nur durch die Menge der Abfallstoffe, sondern auch durch ihre Belastung mit schwer abbaubaren bzw. schädlichen Stoffen entstehen Probleme, die nur mit hohem technischen Aufwand und erheblichen Kosten ökologisch zufrieden stellend gelöst werden können.
Die Bundesrepublik Deutschland, die erstmalig mit dem am 11.6.1972 in Kraft getretenen Gesetz über die Beseitigung von Abfall (Abfallbeseitigungsgesetz - AbfG) versuchte, ihr Abfallproblem zu lösen, war seitdem wegen des unaufhaltsamen wirtschaftlichen Entwicklungsprozesses gezwungen, ihre Abfall- und Umweltgesetzgebung dieser Entwicklung anzupassen. Dabei war ganz allgemein der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Biosphäre oberstes Gebot.
Inzwischen hat man jedoch erkannt, dass dieses Schutzprinzip mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit verknüpft werden muss. Die Stadt Rio de Janeiro ist zum Symbol einer neuen, gemeinsamen Verantwortung aller Staaten für den Planeten Erde geworden. Im Juni 1992 fand hier die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development - UNCED) statt. 178 Staaten haben bei dieser Konferenz einen dringenden Handlungsbedarf beim weltweiten Umweltschutz festgestellt und dementsprechende grundlegende Beschlüsse gefasst und Vereinbarungen zur Förderung einer nachhaltigen, also dauerhaft umweltgerechten Entwicklung getroffen. Hiermit sollen die in Wechselwirkung stehenden ökologischen, ökonomischen und soziologischen Probleme der Völker einer Lösung mit dem Ziel näher gebracht werden, den künftigen Generationen auf Dauer eine reelle Lebenschance zu geben. Die in diesem Zusammenhang in Rio beschlossene Agenda 21 enthält ein umfangreiches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, das sich im Sinne der Nachhaltigkeit insbesondere an die Kommunen und jeden Einzelnen wendet. Das in der Akte von Rio deklarierte Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens ist seit 1994 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in Artikel 20a verankert. Es heißt hier: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
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