Bauabfall
Baulexikon
Unter Bauabfällen werden alle Abfälle die bei Bauarbeiten, Abräumungsarbeiten oder Ausschachtungsarbeiten sowie bei baulichen Unterhaltungsmaßnahmen anfallen, zusammengefasst. Je nach Grad der Umweltgefährdung wird unterschieden zwischen nicht gefährlichen Bauabfällen und gefährlichen Bauabfällen (Sonderabfall). Des Weiteren können Bauabfälle unterteilt werden in Bauschutt, Bau- und Abbruchholz, Baustellenabfälle sowie Asbestabfälle.
Bauschutt
ist ein Gemisch aus mineralischen Stoffen, das bei Bautätigkeiten anfällt. Je nach Alter und Ausführung der Bauwerke kann die Zusammensetzung des Bauschutts sehr unterschiedlich sein. Häufige Bestandteile: Beton, Mauerwerk, Ziegel, Mörtel, Naturstein, Kalkstein, usw.. Um Bauschutt in die Verwertung geben zu können, darf der Störstoffanteil (z.B. Holz, Kunststoffe, Glas, Dämmstoffe, Installationsmaterial, Verpackungen etc.) einen festgelegten Volumen-Grenzwert (z.B. 5 Vol.%) nicht überschreiten.
Bau- und Abbruchhölzer
sind die Holzabfälle, die bei Abbruch-, Umbau- und Neubaumaßnahmen anfallen. Je nach Einsatz und Verwendungszweck können die Hölzer mit den unterschiedlichsten Materialien behandelt oder verunreinigt sein (z.B. Teerölpräparate, Lacke oder Farben). Nur unbehandeltes Bau- und Abbruchholz kann als Abfall zur Verwertung einem Recyclingbetrieb zugeführt werden. Schädlich verunreinigtes Bau- und Abbruchholz ist als gefährlicher Abfall zu behandeln. Behandeltes bzw. verunreinigtes Bau- und Abbruchholz, das nicht verwertet werden kann und nicht als gefährlicher Abfall (Sonderabfall) zu behandeln ist, ist als Bauabfall zu beseitigen.
Baustellenabfälle
sind Abfälle, die bei allen Hochbaumaßnahmen anfallen. Es ist ein weitgehend heterogenes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Baustoffen, wie Holz, Kunststoffe, Metalle, Emballagen, Papier und Kartonagen, Tapetenreste, Kabel, Glas etc. Es ist besonders auf die Restinhalte (z.B. Isolierungsmaterial, Farben, Lacke, Lösemittel) der Emballagen zu achten, da diese oft als gefährlicher Abfall einzustufen sind.
Asbestabfälle
Bei Abbruch und Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien ist die Technische Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) zu beachten.
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