Risikolebensversicherung

Baulexikon

Die Risikolebensversicherung sichert die Familie gegen finanzielle Engpässe, die durch den Tod des Hauptverdieners entstehen, finanziell ab.
Die Risikolebensversicherung - oder auch die Restschuldversicherung ist ein Muss für den Bauherren und wird in der Regel auch von den Kreditgebern erwartet. Sie dient ausschließlich zur finanziellen Absicherung der Baufamilie, im Todesfall wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung erfolgt daher keine Kapitalauszahlung bei Ablauf der Versicherung, lediglich die Auszahlung kleinerer Überschüsse ist möglich. Alternativ können die Überschüsse auch zur Verringerung der Prämienzahlungen oder zur Erhöhung der Todesfallleistung verwendet werden. Der Sinn und Zweck dieser Versicherung besteht darin, die Baufamilie vor den finanziellen Folgen, die sich aus dem Tod des Hauptverdieners ergeben - in der Regel der Bauherr - zu schützen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben in jedem Fall vollendet werden kann, ohne dass die verbliebene Baufamilie weitere Kredite aufnehmen oder auf den Stamm ihres Vermögens, der zum Beispiel der Altersvorsorge vorgesehen ist, angreifen muss.
Bei der Risikolebensversicherung bleibt über die gesamte Laufzeit die gleiche Versicherungssumme bestehen. Es ist also egal, wie hoch der Restfinanzierungsbedarf ist, im Todesfall wird immer die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Über diesen Weg können zum Beispiel Kosten für den Zukauf von Leistungen, die wegen fehlender Eigenleistung des verstorbenen Bauherrn entstehen, abgefedert werden. Erbringt der Bauherr in größerem Umfang Eigenleistungen, sollte die Versicherungssumme möglichst über den eigentlichen Finanzierungsbedarf der Baufinanzierung ausgedehnt werden. Dies ist auch sinnvoll, wenn man den Hinterbliebenen über den reinen Finanzierungsaufwand für das Haus hinaus zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen will, zum Beispiel für Renovierungen am Haus, die in späteren Jahren anstehen können, für Anbauten oder für den Dachausbau, der jetzt noch nicht Bestandteil der Finanzierung ist.
Sind sowohl Vater wie Mutter der Baufamilie finanziell gleichmäßig an dem Bauvorhaben beteiligt, sollten auch Versicherungen für beide abgeschlossen werden. Hier bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder schließt Jeder eine eigene Versicherung ab oder es wird eine so genannte Risikolebensversicherung auf verbundene Leben (also das Leben zweier Personen) gewählt. Die Verbundene Lebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn zum Beispiel der Tod der Hausfrau eine besondere Härte darstellen würde, weil nun größere Kosten für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung anstehen, dies ist häufig der Fall, wenn mehrere Kinder zu versorgen sind. Die Versicherungssumme wird hierbei nur einmal ausbezahlt. Wer seine Familie nach dem Hausbau oder Immobilienerwerb vergrößern möchte, sollte einen Vertrag mit Nachversicherungsmöglichkeit wählen, um den Versicherungsschutz entsprechend anpassen zu können. Ähnliches gilt auch, wenn der Bauherr später zusätzliche Baumaßnahmen auf dem Grundstück plant, die über diesen Weg günstig miteingeschlossen werden können. Der Vorteil: In vielen Fällen kann die Versicherungssumme ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden. Dies ist allerdings immer abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Nachversicherung und teilweise auch davon, welche Vertragsform gewählt wurde.
In der Regel fällt die Auszahlung der Risikolebensversicherung nicht in die Erbmasse und damit muss auch keine Erbschaftssteuer gezahlt werden, die die Versicherungssumme ganz erheblich schmälern kann. Bei unverheirateten Paaren sieht dies allerdings ganz anders aus, sie unterliegen nicht den steuerlichen Vergünstigungen, die Familienmitglieder im Erbfall erhalten. Hier entsteht das Problem, dass der andere Lebenspartner vom Gesetz wie ein Fremder gewertet wird und daher nur über eine Freibetrag von 5.200 Euro verfügt. Zu lösen ist das Problem, indem der zu versorgende Partner die Risikolebensversicherung auf das Leben des Hauptverdieners abschließt. Über diesen Umweg ist sichergestellt, dass im Versicherungsfall die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse hineinfällt und damit auch keine Freibeträge zu beachten sind.
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