gesetzliche Unfallversicherung

Baulexikon

Die Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft sichert Bauhelfer gegen Arbeitsunfälle und Wegeunfälle beim Erstellen oder Renovieren des Bauwerkes ab. Der Bauherr ist verpflichtet, die Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft zu melden.
Diese Versicherung wird auch als Bauhelferunfallversicherung bezeichnet. Dabei ist es für die Versicherung unerheblich, ob die Bauhelfer bezahlt werden oder nicht, oder wie lange sich das Bauvorhaben hinzieht. Nicht zu versichern braucht der Bauherr alle hauptberuflich am Bau Beteiligten, da diese sich selbst bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichern müssen oder über ihr Unternehmen, für das sie arbeiten, abgesichert sind. Allerdings müssen Fach- und Hilfskräfte, die außerhalb ihres Arbeitsverhältnisses, beispielsweise an arbeitsfreien Tagen, für den Bauherrn tätig werden, auch separat bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.
Natürlich ist es für den Bauherrn eine finanzielle Erleichterung, wenn er private Helfer aktivieren kann, die ihm bei seinem Bauvorhaben helfen. Jedoch vergessen viele Bauherrn diese privaten Helfer gegen Unfall abzusichern. Für die Bauhelfer haftet die Bauherren-Haftpflichtversicherung nämlich nicht, was für jedes Bauvorhaben, sei es nun der Neubau eines Hauses oder die Erstellung eines Anbaues oder einer Garage, gilt. Die Meldung muss binnen einer Woche nach Baubeginn bei der Bau-Berufsgenossenschaft eingegangen sein, andernfalls begeht der Bauherr eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt wird.
Um den Versicherungsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft nicht zu gefährden, müssen am Bau alle entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften beachtet und angewendet werden, denn bei Schadensfällen überprüft die Bau-Berufsgenossenschaft deren Einhaltung. Die entsprechenden Vorschriften erhält der Bauherr über die Bau-Berufsgenossenschaften; auch eine Vorortberatung von Sicherheitsspezialisten ist möglich.
Der Bauherr trägt außerdem auch dafür Sorge, dass alle Bauhelfer entsprechend der Sicherheitsauflagen instruiert worden sind, denn im Zweifelsfall können die Bauhelfer den Bauherrn dafür in Regress nehmen.
Rechtlich gesehen gilt der Bauherr als Unternehmer und ist deshalb selbst nicht über die Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft abgesichert, jedoch gilt der Schutz für den übrigen Teil der Baufamilie, also für Kinder oder Ehefrau, soweit diese nicht selbst auch Bauherr sind. Der Bauherr kann sich allerdings freiwillig bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichern oder separat eine private Unfallversicherung oder noch besser - und dieses ist gerade für den Hauptverdiener wichtig - eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sofern er noch keine hat. Ob dann zusätzlich noch eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte, hängt vom Geldbeutel des Bauherrn ab, denn über diese kann er für dauerhafte körperliche Schäden eine Entschädigung bekommen, die er über die Berufsunfähigkeitsversicherung womöglich nicht erhält.
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