Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Baulexikon

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt.
Die Öltank-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks für die im Versicherungsschein beschriebene Tankanlage ab, die sich laut § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ergibt. Demnach können Besitzer eines Hauses, die einen Öltank besitzen oder unterhalten, für alle daraus entstehenden Schäden sowie für Maßnahmen, die zur Behebung dieser Schäden erforderlich sind, zur Verantwortung gezogen werden. Manchmal haften auch die Mieter dafür; diese Regelung muss dann im Mietvertrag vereinbart sein.
Ein Öltank ist nur begrenzt haltbar, deshalb sollte er regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Schaden, haftet der Besitzer mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer oder eine andere Person das Auslaufen oder Überlaufen des Tanks verursacht hat oder nicht (Gefährdungshaftung).
Die Höhe der Schadensersatzkosten bei einem Unfall sind nicht vorherzusehen. Der Besitzer muss im Fall des Falles für alle Kosten die entstehen, um das Grundwasser zu reinigen, die verschmutzte Erde auszuheben, um Schäden am Haus und Garten zu beseitigen und eventuell einen Sperr- oder Beobachtungsbrunnen zu errichten, aufkommen. Im schlimmsten Fall muss das ganze Haus abgerissen werden, auch dafür zahlt der Besitzer. Wer eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließt, ist gegen diese Ansprüche geschützt. Der Tankbesitzer ist allerdings nicht versichert, wenn er vor dem Schaden die Anordnungen der Wasserbehörden ignoriert hat.
Im Schadensfall prüft die Versicherung zunächst die Schadensersatzpflicht des Versicherungsnehmers, wehrt unberechtigte Ansprüche ab, zahlt sowohl die Anwalts- als auch Gerichtskosten und leistet - bei berechtigten Ansprüchen - Schadensersatz. Die Kosten für die Versicherung hängen von der gewählten Deckungssumme, vom Fassungsvermögen des Öltanks und dessen Lage ab. Ein unterirdischer Tank muss höher als ein oberirdischer versichert werden. Da der Tankbesitzer in unbegrenzter Höhe haftet, sollte die Versicherungssumme so hoch wie möglich sein. Bei einem ernsteren Vorfall können Schäden in Millionenhöhe entstehen.
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