Heizöllagerung unterirdisch

Baulexikon

Die unterirdische Lagerung von Heizöl in Erdtanks bietet vor allem Platzvorteile bei fehlenden bzw. für andere Zwecke benötigten Kellerräumen oder bei nachträglichem Einbau in Altbauten. Es ist vor allem zu gewährleisten, dass bei einer Beschädigung bzw. Korrosion des Tanks kein Heizöl ins Grundwasser gelangt. Daher werden besondere Sicherheitsmaßnahmen (doppelwandige Tanks) sowie Kontroll- und Warngeräte (Leckanzeigegerät) gefordert. Korrosion kann von außen durch aggressives Erdreich oder von innen durch Kondenswasser entstehen. Als Korrosionsschutzmaßnahmen kommen häufig Kunststoff- oder Bitumenbeschichtungen zum Einsatz.
Beim Einbau von unterirdischen Behältern sind die z. T. unterschiedlichen wasserrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer, z. B. die Verordnungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS), zu beachten. Der Einbau von Erdtanks erfolgt in einer Grube, die etwa 40 cm größer als die Tankaußenmaße sein soll, mittels Kranwagen oder Spezialfahrzeugen mit Abladevorrichtung. Die Behälter werden ringsum mit einer Sandbettung von mindestens 20 cm und einem Sohlengefälle von mindestens 1 % zum Domende hin verlegt. Damit der Behälter satt aufliegt und keine späteren Setzungen auftreten wird die gesamte Hinterfüllung eingeschlämmt: Für eien fachgerechte Installation sollte die Erdüberdeckung beträgt mindestens 80 cm betragen, unter Fahrbahnen ist - ohne statischen Nachweis - eine Überdeckung von mindestens 100 cm erforderlich. Die als Kontroll- und Revisionsöffnung notwendigen Domschächte müssen der zu erwartenden Verkehrslast, auch durch Fahrverkehr, standhalten.
Bei hohem Grundwasserstand oder auch bei der Gefahr von Überschwemmungen besteht die Gefahr dass die Erdtanks aufschwimmen. Das Aufschwimmen wird verhindert durch die Verwendung von entsprechend schweren Betontanks, durch die Beschwerung des Tanks durch eine entsprechend schwere Auflast aus Beton oder durch die Tankverankerung mittels Schwerbetonfundamenten. Soweit in den Bauartzulassungen und Prüfbescheiden keine abweichenden Maße genannt sind, sind entsprechend DIN 4755 folgende Mindestabstände einzuhalten:
Behälter untereinander: 40 cm
zu Nachbargrundstücken: 100 cm
zu öffentlichen Versorgungsleitungen: 100 cm
zu Gebäuden (Kelleraußenwand): 60 cm
In Wasserschutzgebieten sind außerdem ggf. die Schutzgebietsverordnungen der einzelnen Bundesländer sowie örtliche Satzungen zu beachten.
Zoombild
Einbau von unterirdischen Heizölbehältern
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