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Tauwasserschutz

Baulexikon

Die Bildung von Tauwasser in Bauteilen ist gemäß DIN 4108-3 unschädlich, wenn durch Erhöhung des Feuchtigkeitsgehalts der Bau- und Dämmstoffe der Wärmeschutz und die Standsicherheit der Bauteile nicht gefährdet werden. Dies ist der Fall wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Das während der Tauperiode im Innern des Bauteils anfallende Wasser muss während der Verdunstungsphase wieder an die Umgebung abgegeben werden können.
Die Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht geschädigt werden (z. B. Pilzbefall etc.).
Bei Dach- und Wandkonstruktionen darf eine Tauwassermasse von insgesamt 1,0 kg/m2 nicht überschritten werden.
Tritt Tauwasser an Berührungsflächen von kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten auf, so darf zur Begrenzung des Ablaufens oder Abtropfens eine Tauwassermenge von 0,5 kg/m2 nicht überschritten werden.
Insbesondere während der kälteren Jahreszeiten liegt der Wasserdampfgehalt der Raumluft erheblich über dem Wasserdampfgehalt der Außenluft. Die aus dem Wasserdampfgehalt resultierenden Dampfdrücke sind stets bestrebt sich auszugleichen. Die Folge hiervon ist, dass der Dampfdruckausgleich durch die Außenbauteile hindurch erfolgt (Dampfdiffusion). Die Durchlässigkeit der einzelnen Baustoffe wird durch die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (μ-Wert) gekennzeichnet. Im Hinblick auf die Anordnung der einzelnen Baustoffe über den Außenbauteilquerschnitt sollte daher folgendes beachtet werden:
Eine dampfdichte Ausbildung (Baustoffe mit einer hohen Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl) ist raumseitig zu empfehlen, da Wasserdampf hierdurch nur in sehr geringem Umfang in den Außenbauteilquerschnitt gelangen kann.
Außenseitig sind möglichst diffusionsoffene Baustoffe (niedrige Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl) zu wählen, damit Wasserdampf, der im Winter bestrebt ist, von innen nach außen zu diffundieren, nicht im Querschnitt gehalten wird, sondern an die Außenluft ausdiffundieren kann.
Innerhalb von Außenbauteilen sollten die Schichten so angeordnet werden, dass deren Wasserdampfdiffusionswiderstandszahlen von innen nach außen abnehmen und deren Wärmedurchlasswiderstände von innen nach außen zunehmen.
Weitere Hinweise sowie Anforderungen zur Vermeidung von Tauwasserbildung sind der DIN 4108-3 zu entnehmen. Um Tauwasserbildung im Bereich der Fugenflanken zu unterbinden, ist raumseitig eine dampfdichtere Fugenausbildung zu wählen und/oder außenseitig möglichst eine diffusionsoffene Fugenausbildung anzuordnen. Vorausgesetzt wird hierbei die Erfüllung der Anforderungen an den Wärmeschutz.
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