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Kein Verkauf, keine Vermietung mehr ohne Energieausweis – das ist seit 2009 Gesetz. (Foto: Dena)

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Baulexikon

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude die Ausweispflicht: Ihre Besitzer müssen den Interessenten bei Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen. Nutzer der eigenen Immobilien dagegen brauchen keinen Ausweis. Das heißt freilich nicht, dass er nicht auch für Eigentümer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, eine große Hilfe sein kann. Denn er gibt Auskunft über den aktuellen Energiebedarf und die Möglichkeiten einer energetischen Optimierung – und die sind ja für jeden Hausbesitzer von großem Interesse.
Zwei Varianten gibt es: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.
Als Verbrauchsausweis:
Er beruht auf den Energieverbrauchsabrechnungen für Heizung und Warmwasserbereitung der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab. Wird in einem schlecht gedämmten Gebäude kaum geheizt, kann der Energieausweis trotzdem gut ausfallen. Der Verbrauchsausweis empfiehlt sich vor allem für große Gebäude mit vielen Wohneinheiten, da hier individuelle Nutzungsgewohnheiten der Bewohner das Ergebnis nicht so stark beeinträchtigen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, dessen Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wurde das Gebäude zwischenzeitlich energetisch modernisiert und entspricht es mindestens der ersten Wärmeschutzverordnung, ist auch hier ein Verbrauchsausweis ausreichend.
Als Bedarfsausweis:
Er beruht auf der Grundlage einer Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage nebst Warmwasserbereitung des Gebäudes. Er ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und unabhängig davon, wie die Bewohner mit Heizung und Lüftung umgehen. Der Bedarfsausweis ist gleichsam eine objektive Bestandsaufnahme des Hauses. Herzstück beider Varianten ist das Label auf der ersten Seite mit dem Farbverlauf von grün bis rot. Zwei Pfeile zeigen die Werte für den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf des Gebäudes an. Je niedriger diese Werte ausfallen, desto weiter stehen die beiden Pfeile im grünen Bereich – und umso besser die energetische Qualität des Gebäudes. Das ist auf den ersten Blick erfassbar.
Je näher die Pfeile dem grünen Bereich kommen, umso besser ist der energetische Standard des Gebäudes. (Foto: Dena)
Beide Dokumente enthalten zudem Empfehlungen, wie Eigentümer den Energiebedarf mithilfe von Modernisierungsmaßnahmen senken können. Für die Richtigkeit aller Angaben garantiert der Aussteller – der Energieberater oder ein Unternehmen, das Energieausweise ausstellt – mit seiner Unterschrift.
Welcher der Ausweise sinnvoller ist, hängt von den Plänen des Bauherren und Hauseigentümers ab. Braucht er einen Einstieg in das Thema energetische Sanierung, empfiehlt sich der Bedarfsausweis. Soll das Haus in nächster Zeit verkauft werden, reicht meist ein Verbrauchsausweis.
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