Brandschutz

Baulexikon

Im Hinblick auf den Brandschutz sind die Anforderungen nach DIN 4102 bzw. nach DIN EN 13501 und den entsprechenden Muster- bzw. Landesbauordnungen zu erfüllen. Die zusätzlichen Bestimmungen der Richtlinien für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau müssen beachtet werden. Auf der Grundlage der europäischen Klassifizierungsnorm DIN EN 13501 wird das Brandverhalten in so genannten Euroklassen angegeben. Nach der DIN 4102 unterscheidet man allgemein das Brandverhalten von Baustoffen und das Brandverhalten von Bauteilen, die in der Regel aus mehreren Baustoffen zusammengesetzt sind. Bei Gebäuden, die direkt an Nachbargebäude angrenzen, ist im Falle eines Brandes ein Brandüberschlag von einem Gebäude auf das Nachbargebäude zu vermeiden.
Bis vor einigen Jahren geschah die Zuordnung der Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen durch eindeutige Zuordnungstabellen, im Rahmen der jeweiligen Einführungserlasse immer dann, wenn ein Bundesland eine neue Bauordnung bauaufsichtlich einführte.
Mit Veröffentlichung der „Bauregelliste“, die regelmäßig vom Deutschen Institut für Bautechnik herausgegeben wird, sind diese offiziellen „Zuordnungstabellen“ nun um die neuen europäischen Klassifizierungen ergänzt.
Dies bedeutet, wird im Rahmen der Bauregelliste, bei der Nennung der (Prüf-)Norm, auf den jeweiligen Anhang verwiesen, gelten neben den Bezeichnungen im entsprechenden Teil der DIN 4102 gleichberechtigt die Bezeichnungen der DIN EN 13501. Dies hat zur Folge, dass in neuen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweisen (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Zulassungen) bereits die neuen Normbezeichnungen erscheinen können, die mit Hilfe der neuen Tabellen den bauaufsichtlichen Bezeichnungen zugeordnet werden.
Der Nachweis über eine feuerbeständige, nicht tragende Innenwand kann z. B. entweder durch ein Prüfzeugnis F 90 nach DIN 4102 oder EI 30 nach DIN 13501 erfolgen. Bei feuerbeständigen Bauteilen ist jedoch bei den meisten Landesbauordnungen zu beachten, dass diese über die Anforderung „Feuerwiderstand 90 Minuten“ hinaus in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen.
Die bisherige Zuordnungstabelle für Baustoffklassen:
Die in DIN 4102-1: 1998-05, Abschnitt 3 und in der Berichtigung 1: 1998-08 zu DIN 4102-1 angegebenen Baustoffklassen entsprechen den folgenden bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften:
Bauaufsichtliche Benennung
Baustoffklasse
nicht brennbare Stoffe
A
zulässig sind geringe Mengen organischer (A1)
A1
oder brennbarer Substanzen (A2)
A2
brennbare Baustoffe
B
schwer entflammbare Baustoffe
B1
normal entflammbare Baustoffe
B2
leicht entflammbare Baustoffe (verboten!)
B3
Bauaufsichtliche Vorschriften können (zusätzlich) Anforderungen an Baustoffe hinsichtlich des brennenden Abtropfens/Abfallens oder der Rauchentwicklung im Brandfall enthalten.
Die neue Zuordnungstabelle für Baustoffklassen:
Die nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Baustoffen (ausgenommen Bodenbeläge) entsprechen folgenden bauaufsichtlichen Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften:
Bauaufsichtliche Benennungen
Zusatzanforderung:
kein Rauch
Zusatzanforderung:
kein brennendes Abfallen/Abtropfen
Europäische Klasse nach DIN EN 13501-1
Klasse nach DIN 4102-1
Nicht brennbar
X
X
A1
A1
A2
X
X
A2 -s1 d0
Schwer entflammbar
X
X
B, C-s1 d0
B1*)
 
X
B, C-s3 d0
X
 
B, C-s1 d2
   
B, C-s3 d2
Normal entflammbar
 
X
D -s3 d0
E
B2*)
   
D -s3d2
   
E -d2
Leicht entflammbar
   
F
B3

*)
Angaben über hohe Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen im Verwendbarkeitsnachweis und in der Kennzeichnung
Die nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Bodenbelägen entsprechen folgenden bauaufsichtlichen Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften:
Bauaufsichtliche Benennungen
Europäische Klasse nach DIN EN 13501-1
Klasse nach DIN 4102-1
Nicht brennbar
A1fl
A1
A2fl s1
A2
Schwer entflammbar
Cfl s1
B1
Normal entflammbar
Efl
B2
Leicht entflammbar
Ffl
B3
Erläuterungen der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen (einschl. Bodenbelägen) nach DIN EN 13501-1:
Herleitung des Kurzzeichens
Kriterium
Anwendungsbereich
s (smoke)
Rauchentwicklung
Anforderungen an die Rauchentwicklung
d (droplets)
Brennnendes Abtropfen/Abfallen
Anforderungen an das brennnende Abtropfen/Abfallen
fl (floorrings)
 
Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge
Die bisherige Zuordnungstabelle für Feuerwiderstandsklassen:
Die in DIN 4102-2: 1977-09, Abschnitt 8.8.2, Tabelle 2 angegebenen Benennungen entsprechen folgenden Benennungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften:
Bauaufsichtliche Benennung
Klassen nach DIN 4102-2
Kurzbezeichnung nach DIN 4102-2
feuerhemmend
Feuerwiderstandsklasse F 30
F 301)3)-B
feuerhemmend und in wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
F 301)-AB
feuerhemmend und aus nicht brennbaren Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F 30 und und aus nicht brennbaren Baustoffen
F 301)-A
feuerbeständig
Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
F 902)4)-AB
feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nicht brennbaren Baustoffen
F 902)-A

1)
nach den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften einiger Länder auch F 60 gefordert
2)
nach bestimmten bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften einiger Länder auch F 120 gefordert
3)
nach den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften bei nicht tragenden Außenwänden auch W 30 zulässig
4)
nach den bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften bei nicht tragenden Außenwänden auch W 90 zulässig
Brandwände müssen nicht nur die Anforderung F 90 (feuerbeständig) erfüllen, sondern am Ende der Prüfdauer noch in der Lage sein Stoßlasten aufzunehmen.
Die neue Zuordnungstabelle Feuerwiderstandsklassen:
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen (Klassifizierung nach DIN 4102)
Bauaufsichtliche Benennung
Tragende Bauteile ohne
Raumabschluss
Tragende Bauteile mit
Raumabschluss
Nicht tr. Innenwände
Nicht tr. Außenwände
Doppel- böden
Selbstst. Unterdecken
feuerhemmend
R 30
REI 30
EI 30
E 30 (i→o)
und
EI 30 (i←o)
REI 30
ETK (f)
EI 30 (a→b)
EI 30 (a←b)
EI 30 (a←→b)
[F 30]
[F 30]
[F 30]
[W 30]
[F 30]
[F 30 von oben nach unten]
[F 30 von unten nach oben]
[F 30 von beiden Richtungen]
R 60
REI 60
EI 60
E 60 (i→o)
und
EI 60 (i←o)
REI 60
ETK (f)
EI 60 (a→b)
EI 60 (a←b)
EI 60 (a←→b)
[F 60]
[F 60]
[F 60]
[W 60]
[F 60]
[ F60 von oben nach unten]
[F 60 von unten nach oben]
[F 60 von beiden Richtungen]
feuerbeständig
R 90
REI 90
EI 90
E 90 (i→o)
und
EI 90 (i←o)
REI 90
ETK (f)
EI 90 (a→b)
EI 90 (a←b)
EI 90 (a←→b)
[F 90]
[F 90]
[F 90]
[W 90]
[F 90]
[F 90 von oben nach unten]
[F 90 von unten nach oben]
[F 90 von beiden Richtungen]
Feuerwiderstandsdauer 120 Minuten
R 120
REI 120
-
-
 
-
 
[F 120]
[F 120]
-
-
 
-
Brandwand
-
REI-M 90
EI-M 90
-
 
-
Die neue Zuordnungstabelle Feuerwiderstandsklassen für Sonderbauteile:
Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen (Klassifizierung nach DIN 4102)
Anforderungen
(Bauaufsichtl. Benennung)
Feuerschutzab- schlüsse
(auch in Förderanlagen)
ohne Rauchschutz
Feuerschutzab- schlüsse
(auch in Förderanlagen)
mit Rauchschutz
Rauchschutz- türen (DIN 18095)
Kabelab- schottungen
Rohrab- schottungen
feuerhemmend
EI230-C
EI260-C
EI230-CS200
 
EI 30
EI 60
EI 30
EI 60
[T 30]
[T 60]
[T 30 RS]
[T 60 RS]
 
[S 30]
[S 60]
[R 30]
[R 60]
feuerbeständig
EI290-C
EI290-CS200
 
EI 90
EI 90
[T 90]
[T 90 RS]
 
[S 90]
[R 90]
Feuerwiderstandsdauer 120 Min.
-
-
 
EI 120
EI 120
-
-
 
[S 120]
[R 120]
rauchdicht und selbstschließend
   
CS200
[RS]
   
Anforderungen
(Bauaufsichtl. Benennung)
Lüftungs-
leitungen
Klappen in Lüftungs-
leitungen
Installations-
schächte und -kanäle
Elektrische Leitungs-
anlagen mit Funktionserhalt
Brandschutz-
verglasungen
feuerhemmend
EI 30(vehoi←→o)-S
EI 60(vehoi←→o)-S
EI 30(vehoi←→o)-S
EI 60(vehoi←→o)-S
EI 30(vehoi←→o)-S
EI 60(vehoi←→o)-S
P 30
P 60
E 30
E 60
[L 30]
[L 60]
[K 30]
[K 60]
[I 30]
[I 60]
[E 30]
[E 60]
[G 30]
[G 60]
feuerbeständig
EI 90(vehoi←→o)-S
EI 90(vehoi←→o)-S
EI 90(vehoi←→o)-S
P 90
EI 90
[L 90]
[K 90]
[I 90]
[E 90]
[G 90]
Erläuterungen zu den Bezeichnungen
Erläuterungen der Klassifizierungskriterien und der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Feuerwiderstands nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3
Herleitung des Kurzzeichens
Kriterium
Anwendungsbereich
R (Résitance)
Tragfähigkeit
zur Beschreibung der Feuerwiderstandsfähigkeit
E (Étanchéité)
Raumschluss
I (Isolation)
Wärmedämmung unter Brandeinwirkung
W (Radiation)
Begrenzung des Strahlungsdurchtritts
M (Mechanical)
Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung)
S (Smoke)
Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit/Dichtheit, Leckrate
Rauchschutztüren (als Zusatzanforderung auch bei Feuerschutzabschlüssen), Lüftungsanlagen einschl. -klappen
C (Closing)
Selbstschließende Eigenschaft ggf. mit Anzahl der Lastspiele einschl. Dauerfunktion
Rauchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse einschließlich Abschlüsse für Förderanlagen
P
Aufrechterhaltung der Energieversorgung und/oder Signalübermittlung
Elektrische Kabelanlagen allgemein
I1, I2
unterschiedliche Wärmedämmungskriterien
Feuerschutzabschlüsse (einschl. Abschlüsse für Förderanlagen)
200, 300 (°C)
Angabe der Temperaturbeanspruchung
Rauchschutztüren
i→o
o←i
i←→o (in - out)
Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer
Nicht tragende Außenwände, Installationsschächte/-kanäle, Lüftungsanlagen/-klappen
a→b
a←b
a←→b (above - below)
Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer
Unterdecken
f (full)
Beanspruchung durch volle ETK (Einheitstemperaturzeitkurve)
Vollbrand
Doppelböden
ve,ho (vertical, horizontal)
für vertikalen/horizontalen Einbau klassifiziert
Lüftungsleitungen/-klappen
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