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Die Erbschaftssteuer: Wie die Immobilie besteuert wird

Wer erbt, bezahlt dafür auch Erbschaftssteuer – sofern der Freibetrag überschritten wird. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert der Erbschaft, aber auch nach der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad der Erben.
Wenn eine Immobilie vererbt wird, steht neben den eigenen Kindern oder anderen Personen auch der Fiskus bereit, um sich seinen Anteil zu sichern. Darum ist es wichtig, dass Sie die Bestimmungen bezüglich der Erbschaftsteuer beziehungsweise der Schenkungsteuer zu kennen, wobei die Regelungen hier nahezu identisch sind.
Die Steuerklasse ist festgelegt
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden im gleichen Gesetz geregelt und sind in der Höhe identisch. Die Erben (beziehungsweise Beschenkten) werden in drei Steuerklassen eingeteilt:
Steuerklasse
Zu dieser Steuerklasse gehören
I
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder des Erblassers, Enkelkinder, Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen
II
Eltern und Voreltern bei Erwerben durch Schenkung (für Erwerbe von Todes wegen siehe Steuerklasse I), Geschwister (auch Halbgeschwister), Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und den geschiedenen Ehegatten.
II
Alle Übrigen
Das Finanzamt legt den Wert der Immobilie fest
Um den Steuerklassen entsprechend den Steuersatz festzulegen, wird zunächst der Freibetrag für das jeweilige Erbe festgelegt und dann von der gesamten Summe des Erbes abgezogen. Erst auf diesen Betrag wird dann die Erbschaftssteuer erhoben. Wird eine Immobilie vererbt, muss zunächst ihr Wert bestimmt werden. Der so genannte steuerliche Wert einer Immobilie wird durch das zuständige Finanzamt festgelegt. Kompliziert wird es bei der Wert-Ermittlung einer Miet-Immobilie. Hier müssen neben dem Wert des Gebäudes unter anderem auch die Erträge durch die Mieten berücksichtigt werden. Wie sich die Erbschaftssteuer im Detail ermittelt, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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