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Schenkung statt Erbschaft: die Immobilie steuerfrei erben

Für eine Schenkung gelten die gleichen Freibeträge wie für eine Erbschaft. Es kann sich aber lohnen, das Erbe schon zu Lebzeiten in Etappen zu verschenken. Liegen diese weit genug auseinander, entfällt die Schenkungssteuer ganz.
Kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten die Immobilie an die Nachkommen zu übertragen? Rechnerisch spricht einiges dafür! Man spricht in diesen Fällen auch von der vorweggenommenen Erbfolge. Die Gründe, eine Immobilie bereits zu Lebzeiten zu „verschenken“, sind allerdings unterschiedlichster Natur.
Die Immobilie gegen Auflagen verschenken
In den meisten Fällen stehen bei der Schenkung steuerliche Interessen im Vordergrund. Daneben steht aber auch die Befürchtung, dass die Immobilie bei einer „normalen Erbschaft“ an eine Erbengemeinschaft fällt und dann vielleicht versteigert oder verkauft wird, weil diese sich nicht einigen kann. Da dies eventuell nicht im Sinne des Schenkenden ist, kann hier eine Schenkung unter Auflagen sinnvoll sein.
Gerade in Zeiten, in denen die Menschen immer älter werden, spielt noch die Versorgung des Schenkers im Alter eine große Rolle. Diese könnte als Gegenleistung vom Beschenkten verlangt werden.
Mit einer Schenkung kann man Steuern sparen
Durch die Möglichkeit, das Erbe schon zu Lebzeiten zu verschenken, können Sie einiges an Steuern sparen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Regelung, dass Schenkungen und Erbschaften von ein und derselben Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengefasst werden. Hier zeigt sich, dass frühzeitige Schenkungen eine Menge Geld sparen können.
Ein Beispiel: Nehmen wir eine Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Sie haben nur einen Sohn, der Alleinerbe der Immobilie wird. Würde er das Gebäude erben, müsste er (unter der Berücksichtigung des Freibetrags von 400.000 Euro) die übrigen 600.000 Euro mit 15 % versteuern – also 90.000 Euro an den Fiskus abführen. Schenken Sie ihm aber frühzeitig einen Anteil von 400.000 Euro und versterben Sie elf Jahre nach der Schenkung, erbt der Sohn nur noch 600.000 Euro. Hierfür steht ihm aber (da die zehn Jahre abgelaufen sind) wieder ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, sodass er nur noch 200.000 Euro mit 11 % versteuern müsste, also 22.000 Euro. Die Steuerersparnis beläuft sich bei dieser Modellrechnung auf 68.000 Euro.
So entfällt die Schenkungssteuer
Wenn Sie sehr früh mit den Schenkungen beginnen, wäre sogar denkbar, dass Sie dem Sohn beispielsweise zu 18. Geburtstag einen Anteil von 400.000 Euro verschenken, zum 30. Geburtstag, also zwölf Jahre später, einen zweiten Anteil von 400.000 Euro. Angenommen, Sie sterben dann nach dem 40. Geburtstag Ihres Sohnes, erbt er die restlichen 200.000 Euro - und zahlt keinen Cent Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer.
Besitzer von Immobilien sollten also frühzeitig darüber nachdenken, wie sie ihr Erbe weitergeben wollen. Eine Schenkung kann dabei durchaus die günstigere Variante darstellen.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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