4.4 (8)
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  

Ehepartner: Wie hoch ist der Erbanspruch?

Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft haben zwar einen Erbanspruch, aber sie erben in der Regel nicht allein. Entscheidend ist auch, ob in einem Ehevertrag entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
Sowohl Partner, die standesamtlich verheiratet sind als auch Partner, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft miteinander leben, haben einen zusätzlichen Erbanspruch. Sie erben jedoch in den meisten Fällen nicht alleine. Wie viel der überlebende Partner erbt, hängt auch davon ab, ob Vereinbarungen zwischen den Partnern im Rahmen eines Ehevertrages getroffen wurden. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, gilt der Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“.
Erbanspruch, Zugewinnausgleich und besondere Vereinbarungen
Welcher Erbanspruch ergibt sich für den Ehepartner?

Bei vorhandenen Erben 1. Ordnung: 1/4 des Erbes + 1/4 für den Zugewinnausgleich
Bei vorhandenen Erben 2. Ordnung: 1/2 des Erbes + 1/4 für den Zugewinnausgleich

Sollte der Zugewinn für den überlebenden Partner mehr als 1/4 des Erbes ausmachen, kann der Partner das Erbe ausschlagen. Dann wird der tatsächliche Zugewinnanteil berechnet.
Der Zugewinnausgleich ist erbschaftssteuerfrei – egal, ob nach dem pauschalierten Verfahren (1/4 des Erbes) oder im genau berechneten Verfahren. Zugewinnausgleich und Pflichtanteil sind immer Ansprüche, die sich auf einen Geldbetrag beziehen. Natürlich können die Erben untereinander vereinbaren, dass statt des Geldbetrages der Anspruch in Form eines entsprechenden Anteils an der Immobilie abgefunden wird.
Ehepartner ohne Kinder
Ehepaare, die keine Kinder haben, sollten auf jeden Fall ein Testament verfassen. Denn hier kann es zu echten Problemen kommen. Sind die Eltern ebenfalls verstorben (was meist der Fall sein dürfte), rücken in der gesetzlichen Erbfolge die Geschwister (als Kinder der verstorbenen Eltern) nach. Wird aber durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge aufgehoben, haben diese keine Ansprüche mehr – auch nicht auf einen Pflichtteil (der den Eltern noch zugestanden hätte). Sind die Geschwister unbekannt verzogen und gilt die gesetzliche Erbfolge, wird deren Erbanteil bis zur Beendigung der Suche nach den Geschwistern unter eine Pflegschaft gestellt, die eine Verwertung des Erbes (beispielsweise Verkauf der Immobilie) ausschließt.
Kein Erbanspruch bei Scheidung
Damit ein Ehepartner erben kann, muss er mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet sein. Ist die Ehe geschieden, sind seine Ansprüche bereits mit der Scheidung erloschen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des Todes ein Scheidungsverfahren läuft, kann es sein, dass der überlebende Ehegatte keine Ansprüche geltend machen kann.
Dies gilt wenn ...
er das Verfahren beantragt hat oder
der Scheidung zugestimmt hat und
zum Todeszeitpunkt des Erblassers die Voraussetzungen für eine Ehescheidung erfüllt waren.
Wichtig: Man muss sich darüber im Klaren sein, dass der Verlust des Erbanspruchs nur den Ehepartner betrifft. Die Kinder sind weiterhin erbberechtigt.
Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
Seit 2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie sind dann im Erbfall einer standesamtlich geschlossenen Ehe gleichgestellt. Dagegen haben Paare, die zusammen leben ohne eine standesamtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen zu sein, gegeneinander keine Erbansprüche.
Sie sehen, dass die Regelung des Erbes eine komplizierte Angelegenheit ist. Sie sollten deshalb in jedem Fall die Problematik mit einem Notar oder Fachanwalt besprechen und dann in Ruhe eine Entscheidung fällen.
Gerade Ehepartner sollten hier eine faire Regelung für einander treffen.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
Artikel bewerten Artikel bewertet

Diesen Artikel mit Freunden teilen:

  • Kein Kommentar vorhanden
 
 
 
 
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.

Ausgewählte Produkte

Mit dem Energieplushaus hat YTONG ein innovatives Bausatzhaus entwickelt, mit dem Sie schon heute die zukünftigen Anforderungen an den Hausbau erfüllen. Das Energieplushaus ist eine echte Alternative, wenn es um die Nutzung regenerativer Energien geht.

Mehr zum Thema

Innovationshäuser und Themenhäuser

Die Innovationshäuser als auch die Themenhäuser des Ytong Bausatzhauses vereinen moderne Architektur, maximalen Wohnkomfort, hohe Energieeffizienz und optimalen Klimaschutz miteinander.

mehr dazu
Den richtigen Handwerker finden: So geht's!

Den richtigen Handwerker finden: So geht's!

Egal ob das Dach kaputt ist oder der Wasserhahn tropft: Viele Hausbesitzer sind ratlos, wenn sie einen Handwerker suchen müssen. Wer ist zuverlässig? Wer hat das nötige Know-how? Und wer berät ehrlich? Wir sagen Ihnen, nach welchen Kriterien Sie einen geeigneten Handwerker finden können.

mehr dazu
alle anzeigen

Weitere Informationen

Gartenteich anlegen: So schaffen Sie Ihr eigenes Mini-Biotop

Gartenteich anlegen: So schaffen Sie Ihr eigenes Mini-Biotop

Schilf, Seerosen und zarte Gräser, zwischen denen Libellen schwirren und Frösche quaken: Gartenteiche sind Oasen voller Leben und wunderschöne Blickfänge. Einen Teich selbst zu bauen, ist dabei einfacher als viele denken.

mehr dazu
Clematis oder Geißblatt: Hoch hinaus mit einer Kletterpflanze

Clematis oder Geißblatt: Hoch hinaus mit einer Kletterpflanze

Eine Kletterpflanze macht selbst aus einer tristen Fassade einen aparten Blickfang. Ob blühfreudig oder immergrün, schnellwachsend oder schattenliebend – die Auswahl an Rankpflanzen ist riesig. Ein Überblick.

mehr dazu
  • Login
  • Merkbox
  • Newsletter
 
 
 
 

Benutzername und Passwort eintragen.

Passwort vergessen?
 
Sie sind noch nicht registriert? Nutzen Sie kostenlos alle Vorteile!
Individuelle Ratgeber auf Knopfdruck
Erstellen Sie sich Ihren persönlichen Ratgeber mit Bauwissen, Produkten und lexikalischen Erläuterungen. Sammeln Sie dafür alle Artikel in einer Merkbox, speichern oder drucken Sie einfach alles auf einmal aus oder senden Sie diese z.B. an Freunde.

Teilen Sie mit uns die Leidenschaft für kreative Ideen, Lösungen, Tipps und Trends rund ums Haus?
Dann bestellen Sie den wöchentlichen kostenlosen bauemotion-Newsletter. Lesen Sie aktuelle Beiträge zum Bauen, Modernisieren, Einrichten, Wohnen, Garten und mehr! Erhalten Sie Einblick in neue Techniken und Lösungen! Erfahren Sie, auf welche neuen Produkte Sie sich freuen können.

Bestellen Sie hier Ihren persönlichen bauemotion-Newsletter.
Bad spezial
RaumProgramm
 
 
 
 
Architektenhäuser
Produkte finden
 
 
 

Finden Sie hier hilfreiche Produktinformationen aus dem Baubereich.

Regionale Suche
 
 
    suchen
 
 
 
 
Unsere Services
Fördermittel suchen

Fördermittel suchen

Aktuelle Förderprogramme und Zuschüsse zum Bauen und Modernisieren!

Prospektservice

Prospektservice

Aktuelle Prospekte für die richtigen Ideen kostenlos bestellen.

Frag einen Bauprofi

Frag einen Bauprofi

Haben Sie Fragen rund ums Haus? Unsere Experten geben im Forum Antworten.

Newsletter

Newsletter

Mit dem Ideen-Newsletter erhalten Sie frische Ideen für Ihr Zuhause.

 
 
Energieverbrauch in m3
Energieverbrauch in KWh
Energieverbrauch in Liter
 
 
 
 
Unsere Services
Ratgeber für Ihr Zuhause

Ratgeber für Ihr Zuhause

Unsere Empfehlung

Diashow

Diashow

Inspirierende Bilder finden Sie über unsere visualisierte 3D-Suche!

 
© bauemotion.de 2012 - bauen und modernisieren in Haus und Garten - Ehepartner: Wie hoch ist der Erbanspruch?