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Hohe Rendite: Hausverkauf per Verlosung?

Der Wunsch, mit dem Verkauf ihrer Immobilie eine hohe Rendite zu erzielen, macht offensichtlich erfinderisch: Mit Verlosungen und Quizspielen versuchen Verkäufer, den Immobilienmarkt zu „bereichern“ – leider nicht legal!
Was für den Hauskäufer ein Vorteil ist, wird für den Verkäufer zum Albtraum: Die Preise der Immobilien sind so tief gesunken, dass man am besten mit allen Mitteln versucht, das Haus zu halten. Wenn ein Hausverkauf dennoch nicht zu umgehen ist, versucht man natürlich einen Weg zu finden, mit dem man einen möglichst hohen Preis erzielt. Dabei werden die Anbieter immer kreativer. Sogar über Verlosungen oder Quizspiele wird versucht, die Rendite beim Hausverkauf zu erhöhen – doch diese Möglichkeit ist keine echte Alternative: Rechtliche Hürden und Risiken machen es nahezu unmöglich, auf diese Art und Weise sein Haus zu veräußern.
Eine Verlosung muss genehmigt werden
Klingt zunächst mal verlockend, sein Haus zu verlosen. Gegen einen – am möglichen Gewinn gemessenen – verschwindend niedrigen Teilnehmerbeitrag hat der Gewinner die Chance, eine Immobilie zu gewinnen. Der Veranstalter der Verlosung hingegen freut sich über Zigtausende von Teilnehmern und erhält so für das Haus weitaus mehr, als er bei einem regulären Verkauf erzielen würde.
Doch die Sache hat einen Haken: Verlosungen sind Glücksspiele, und diese müssen genehmigt werden. Ein nicht genehmigtes Glückspiel ist verboten. § 287 BGB sagt hierzu unmissverständlich: „Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluss von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluss solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Eine Immobilie darf von Privatpersonen nicht verlost werden
Eine Genehmigung für eine Hausverlosung zu erhalten ist allerdings in Deutschland so gut wie ausgeschlossen, denn die notwendigen Voraussetzungen sind in den seltensten Fällen zu erbringen. Allein die Bestimmung, dass Lotterien mit einem Spielkapital (Lospreis x Anzahl der verkauften Lose) von über 40.000 Euro nur von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlich tätigen Veranstaltern durchgeführt werden dürfen, macht die private Verlosung unmöglich. Der bei der Verlosung entstandene Reingewinn muss dann auch für die entsprechenden Zwecke verwandt werden. Privatpersonen oder Gewerbetreibende sind nach deutschem Recht als Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.
Also: keine Chance, die eigene Immobilie zu verlosen. Wer es trotzdem tut, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
Versuchen Sie auch nicht, eine Immobilie bei einer Immobilien-Verlosung im Internet zu „gewinnen“. Zum einen ist die Chance meist sehr gering, zum anderen machen Sie sich auch als Teilnehmer strafbar. Nach § 285 kann die Beteiligung an solchen Glücksspielen mit Freiheitsstrafen (bis sechs Monate) oder Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen) geahndet werden.
Per Quizfragen zum Hausverkauf?
Um den Charakter eines Glücksspiels zu umgehen, versuchen es viele mit einem Quiz-Spiel. Die Teilnehmer müssen hierbei eine Gebühr bezahlen und dann eine Reihe von Fragen beantworten. Wer die meisten Fragen richtig beantwortet, erhält die Immobilie. Was aber, wenn mehrere Teilnehmer das Ziel erreichen? Dann müsste die Immobilie wieder verlost werden. Es käme also wieder zu einem – illegalen – Glücksspiel.
Doch selbst, wenn man eine Endrunde veranstaltet, bei der die punktgleichen Teilnehmer so lange Quizfragen beantworten, bis nur noch ein Gewinner übrig bleibt, geht auch dieses Verfahren nicht auf.
Hohe Rendite oder juristischer Ärger?
Wenn Sie Ihre Immobilie also verkaufen wollen oder müssen, sollten Sie sich nicht auf Experimente wie Quizspiele oder Verlosungen einlassen. Die Gefahr, dass Sie außer juristischem Ärger nichts erhalten ist viel zu groß – und die hohe Rendite bleibt nur ein Traum.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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