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Ohne Makler veräußern: Was beim Verkauf zu beachten ist

Wer die Kosten für den Makler sparen möchte, sollte beim Verkauf seiner Immobilie unbedingt einige Punkte beachten. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps – von der Preisermittlung bis zur Objektbesichtigung.
Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Immobilie ohne Makler zu verkaufen, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:
1. Realistische Preisermittlung auch ohne Makler
Zunächst müssen Sie einen marktgerechten Preis ermitteln, mit dem Sie auf die Suche nach Interessenten gehen wollen. Denken Sie daran, dass Sie bei der Festlegung des Preises einen Puffer brauchen, um mit dem Interessenten handeln zu können. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen akzeptiert der Käufer sofort den Preis, den der Verkäufer vorgibt.
2. Immobilien schuldenfrei verkaufen
Immobilien lassen sich am besten verkaufen, wenn sie schuldenfrei sind. Eine belastete Immobilie läßt sich gerade in der jetzigen Phase nur in Ausnahmefällen verkaufen. Wenn doch, müssen meist schmerzhafte Abstriche beim Verkaufspreis gemacht werden. Darum werden Sie wahrscheinlich vor dem Verkauf alle Lasten bezahlen müssen. Doch mit der Tilgung der Schuld werden die Eintragungen im Grundbuch (Grundschulden) nicht gelöscht.
Bevor Sie die Grundschuld löschen, sollten Sie sich allerdings beraten lassen, ob dies wirklich sinnvoll ist. Die Grundschuld kann nämlich auch weiter bestehen und dann für andere Kredite als Sicherheit verwendet werden. In diesem Fall müssen Sie aber eine Verzichtserklärung beispielsweise der Bank vorlegen, für die die Grundschuld eingetragen wurde.
In seltenen Fällen handelt es sich bei der Grundschuld um eine sogenannte Briefgrundschuld. Hier erfolgt die Freigabe der Grundschuld über die Herausgabe des Grundschuldbriefs. Bei einer Buchgrundschuld dagegen, muss die Bank eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung oder löschungsfähige Quittung herausgeben. Mithilfe dieser Papiere können Sie die Grundschuld löschen oder umschreiben lassen beziehungsweise an einen anderen abtreten.
3. Unterlagen für den Verkauf zusammenstellen.
Gerade wenn Sie ohne Makler verkaufen wollen, sollten Sie möglichst frühzeitig alles zusammenstellen, was für die Verkaufsverhandlungen und den Abschluss benötigt wird. Hierzu gehören folgende Unterlagen:
Baupläne, Grundrisszeichnungen, Statiknachweise und Unterlagen über das Alter der Immobilie
Grundbuchauszug
Katasterauszug
Wohnflächenberechnung
Energiepass
Heizungsunterlagen
4. Besichtigung der Immobilie
Besichtigen Sie das Objekt nur mit ernst zu nehmenden Interessenten. Über die Besichtigung sollten Sie ein Protokoll anfertigen, in dem festgehalten wird, ob und welche Mängel festgestellt wurden. Dies kann bei späteren Auseinandersetzungen eine wichtige Beweisfunktion haben. Das Begehungsprotokoll sollte von Ihnen und vom Interessenten unterschrieben werden.
Wichtig: Versuchen Sie nicht, irgendwelche Mängel zu vertuschen. Das kann für Sie später böse Folgen haben und zu langwierigen gerichtlichen Streitigkeiten führen. Wurden Mängel der Immobilie erkannt und im Begehungsprotokoll festgehalten, ob und wie sie beseitigt werden sollen, sind Sie zwar hieran gebunden, Sie haben aber auch Klarheit, falls es später zu Auseinandersetzungen kommen sollte. Gerade beim Verkauf ohne Makler sind solche Maßnahmen Gold wert.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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