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Maklergebühren: Der Verkäufer muss nicht immer zahlen

Ob man sie Provision, Courtage oder Maklergebühren nennt – die Kosten, die für die Vermittlung einer Immobilie anfallen, sind nicht unerheblich. Diese trägt der Käufer – aber nicht immer allein.
Im Gegensatz zur Vermittlung von Mietwohnungen ist der Makler beim Verkauf einer Immobilie bezüglich der Höhe der Courtage frei. Der Gesetzgeber macht hier keine Vorschriften bezüglich der Maklergebühren. Aber natürlich regelt der Markt, dass die Preise nicht in den Himmel wachsen. Die Maklerprovisionen sind von Region zu Region unterschiedlich. Die Makler machen auch Unterschiede bei ihrer Preisgestaltung, wenn die Courtage entweder von Käufer und Verkäufer gemeinsam getragen wird oder vom Käufer alleine. Derzeit liegt die Maklerprovision bei der geteilten Provision bei rund 3 Prozent für Sie und den Käufer (also insgesamt rund 6 Prozent). Trägt der Käufer die Provision allein, liegt diese meist zwischen 3 und 6 Prozent, in Ausnahmefällen auch bei 7 Prozent.
Pfiffige Lösung für Maklergebühren
Vor einem Abschluss mit dem Makler sollten Sie sich genau über die Höhe der Provisionen erkundigen. Liegt die Courtage beispielsweise bei 5 Prozent, wenn der Käufer allein zahlt und bei einer Teilung auf Käufer und Verkäufer bei 6 Prozent, ist es billiger, den Käufer die Courtage alleine zahlen zu lassen und ihm dafür einen Nachlass von 2,5 Prozent einzuräumen.
Auf die zuvor genannten Werte kommt dann noch die Mehrwertsteuer. In vielen Angeboten wird diese sofort eingerechnet, was die häufig „krummen“ Preisangaben wie etwa 5,8 Prozent Courtage ergibt.
Keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Courtage
Bei der Vermittlung von Kaufimmobilien ist es etwas anders gelagert. Hier gibt es keine Beschränkungen durch den Gesetzgeber, sondern lediglich durch den Immobilienmarkt. Der Markt selbst regelt also in diesem Fall die Höhe der Maklergebühren. Das ist regional verschieden gelagert und von den ortsüblichen Preisen abhängig. Dann ist noch wichtig bei der Festlegung der Provisionshöhe, wer sie bezahlt. Handelt es sich ausschließlich um eine Käuferprovision, was in den meisten Fällen üblich ist, oder wird die Provision dem Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen auferlegt? Teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision, dann übersteigt diese in der Regel niemals 3 Prozent (zzgl. MwSt.). Zahlt der Käufer allein die Provision, kann diese durchaus regional bedingt zwischen 3 und 7 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) liegen, obwohl sich ein Marktmittel um die 5 bis knapp 6 Prozent ausmachen lässt.
Stattliche Provision
Die Kosten für den Makler werden zwar nur bei erfolgter Vermittlung fällig, sind dann aber durchaus stattlich. Bei einer Mietimmobilie, die für 500.000 Euro verkauft wird und bei der eine Netto-Courtage von 5 Prozent vereinbart wurde, ergibt sich eine Maklergebühr von 25.000 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer (= 4.750 Euro) also insgesamt 29.750 Euro. Eine stattliche Summe also, da sollte man genau überlegen, wie man mit den Maklergebühren am besten verfährt.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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