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Finanzierung auf Kredit: Die Anschlussfinanzierung

Wenn die Zinsbindung von einem Darlehen ausläuft, sollten Sie sich um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Eine mögliche Variante ist das Forward-Darlehen, mit dem Sie eine Menge Geld sparen können.
Fast immer trägt man länger an der Finanzierung auf Kredit ab, als die Zinsbindung des Darlehens reicht. Läuft die Zinsfestschreibung aber aus, muss eine Anschlussfinanzierung durchgeführt werden. Hierbei, sollten Sie sich so verhalten, als würden Sie einen neuen Kredit aufnehmen. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf, dass die Bank, bei der Ihr Darlehen abgeschlossen wurde, Ihnen auch für die Anschlussfinanzierung die besten Konditionen liefert.
Achtung: Wer mit der Anschlussfinanzierung bis zur letzten Minute wartet, hat oft schon verloren. Es lohnt sich, bereits drei Jahre vor Ende der Zinsbindung darüber nachzudenken, wie die Anschlussfinanzierung geregelt werden soll.
Das Forward-Darlehen
Der große zeitliche Vorlauf kann Ihnen mithilfe eines sogenannten Forward-Darlehens eine Menge Geld sparen. Dieses ist eigentlich ein Annuitäten-Darlehen mit einer langen Vorlaufzeit (bis zu fünf Jahren). In dieser Vorlaufzeit – auch als Forward-Periode bezeichnet – fallen keine Bereitstellungszinsen an.So können Sie günstige Zinskonditionen für spätere Zeiten festschreiben lassen. Doch auch hier verlangt der Kreditgeber von Ihnen einen Aufschlag auf den Zinssatz. Dieser liegt meist bei 0,01 Prozent im Monat. Bei einem Forwardkredit von fünf Jahren müssen Sie also mit einem Zuschlag von um die 0,6 Prozent rechnen.
Da die Zinsen derzeit sehr günstig sind, sollten Sie überlegen, ob es sich für die Anschlussfinanzierung rechnet, wenn Sie jetzt ein Forward-Darlehen aufnehmen und nach Ablauf der Zinsbindung Ihren alten Kredit umschulden.
Die Dauer des Darlehens wirkt sich auf die Zinsbindung aus
Achten Sie bei der Finanzierung auf Kredit darauf, ob Sie ein echtes oder unechtes Forward-Darlehen aufnehmen. Dies wirkt sich auf die Zinsbindung aus. Bei einem unechten Forward-Darlehen beginnt der Ablauf der Zinsbindung noch mit dem Tag des Abschlusses. Haben Sie ein Forward-Darlehen mit einer fünfjährigen Zinsbindung abgeschlossen und erhalten das Darlehen nach drei Jahren ausgezahlt, verbleiben nur noch zwei Jahre Zinsbindung. Bei dem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung mit der Auszahlung – der Zins ist dann also für fünf Jahre garantiert.
Anschlussfinanzierung ohne zusätzliche Kosten
Haben Sie keinen Forwardkredit abgeschlossen, sollten Sie sich mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Zinsbindung um einen Anschlusskredit für das Darlehen bemühen, dessen Zinsfestschreibung dann endet. Hier brauchen Sie auch nicht mehr damit zu rechnen, dass Sie einen Aufschlag zahlen müssen – der Kredit wird erst sechs bis zwölf Monate später in Anspruch genommen. Bestehen Sie bei der Bank darauf, dass Ihnen dieser Zeitraum als bereitstellungsfreie Zeit – ohne zusätzliche Kosten – eingeräumt wird. In den meisten Fällen gelingt dieses.
Verlängerung der Darlehen
Wenn Ihnen Ihre Bank eine Prolongation (Verlängerung) des bestehenden Kredits vorschlägt, gilt es, diese in Ruhe zu prüfen. Es kann sein, dass sich das Angebot für Sie rechnet. Achtung: Die Anfangstilgung sollte deutlich höher sein als die bei dem auslaufenden Darlehen. Denn der Tilgungsanteil gilt immer nur für die erste Rate. Danach steigt sie kontinuierlich an. Wenn Sie bei Ihrem Darlehen, dessen Zinsbindung ausläuft, vor zehn Jahren mit einer Tilgung von einem Prozent begonnen haben, sollten Sie jetzt bei einer Tilgung zwischen zwei und drei Prozent liegen. Sie würden also Ihren Tilgungsanteil bei der Prolongation wieder heruntersetzen, wenn Sie ein Prozent Tilgung vereinbaren. Dadurch wird die Laufzeit aber länger und die Bank erhält mehr Zinsen. Beachten Sie diese Punkte, wird die Finanzierung auf Kredit problemlos ablaufen.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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