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Zwangsversteigerung: Auch ein Weg zur Mietimmobilie

Ein Haus muss versteigert werden, damit der Schuldner die finanziellen Forderungen seiner Gläubiger erfüllen kann. Das könnte Ihre Chance sein, eine Immobilie zum relativ günstigen Preis zu erwerben.
Immer wieder kommt es zur Zwangsversteigerung einer Immobilie. In den meisten Fällen finden sie statt, weil der Immobilieneigentümer als Schuldner in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist und Zahlungen beim Gläubiger nicht anders begleichen kann. Daraus zu schließen, dass man bei jeder Versteigerung eine Mietimmobilie zu äußerst günstigen Konditionen erhält, ist jedoch ein Fehler.
Es gibt es auch hier Mindestgebote - zumindest beim ersten Versteigerungstermin. Werden diese unterschritten, wird der Zuschlag nicht erteilt. Auch haben die Gläubiger jederzeit die Möglichkeit, eine Versteigerung abzubrechen und so den Verkauf unter Wert zu verhindern. Außerdem finden sich zu einer solchen Zwangsversteigerung häufig eine ganze Reihe von Interessenten ein, die dann den Preis in die Höhe treiben.
Termine für die Zwangsversteigerung
Dennoch lohnt es sich bei der Immobiliensuche immer wieder, auch bei den Zwangsversteigerungen vorbei zu schauen. Wenn es auch nicht das Superschnäppchen wird, so kann man häufig eine Mietimmobilie doch zu attraktiven Bedingungen erwerben.
Die Zwangsversteigerung eines Hauses findet im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk sich die zu versteigernde Immobilie befindet. Die Termine werden durch Aushang und in der örtlichen Presse öffentlich bekannt gemacht.
Eine Übersicht der Versteigerungstermine finden Sie auch im Internet unter www.argetra.de.
Besichtigung mit dem Eigentümer vereinbaren
Das zuständige Amtsgericht kann Ihnen Einsicht in wichtige Unterlagen gewähren. So können Sie beispielsweise auch das Verkehrswertgutachten der Immobilie einsehen. Das Gericht kann Ihnen aber keinen Besichtigungstermin einräumen. Dies kann nur der derzeitige Eigentümer, also der Schuldner, für den das Haus versteigert wird. Manchmal allerdings kann auch der Gläubiger eine Besichtigung arrangieren.
Wenn Mieter oder Schuldner im Haus wohnen
Wichtig ist, dass Sie sich vorab umfassend über das Objekt informieren. Bei einer Mietimmobilie müssen Sie sich genau über die Kündigungsrechte gegenüber den noch in dem Haus lebenden Mietern informieren. Sollte der Schuldner noch selbst in dem Haus wohnen, ist zu klären, welche Räumungsmöglichkeiten ihm gegenüber nach der Zwangsversteigerung bestehen.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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