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Einnahmen: Mit spitzem Bleistift kalkulieren

Wer einen Immobilienkauf plant, sollte seine finanzielle Situation lieber nicht durch die rosa Brille betrachten. Zur soliden Finanzierung gehört eine realistische Einschätzung des aktuellen und künftigen Einkommens.
Wenn es im Haushalt nur einen Verdiener gibt, ist die Ermittlung der Einnahmen relativ einfach. Schwieriger wird es, wenn zwei oder mehr Personen ein Einkommen haben, das ganz oder teilweise in den Immobilienkauf oder Bau investiert werden soll.
In der heutigen Zeit kommt es immer häufiger zur Trennung zwischen Partnern. Daher sollte schon im Vorfeld der Finanzierung geklärt werden, wie mit der Immobilie verfahren werden soll. Steht von vornherein fest, dass einer der Partner in diesem Fall das Haus übernimmt, sollten die Leistungen des anderen Partners als Darlehen angesehen werden, weil im Zweifelsfall Rückzahlungen erfolgen müssen.
Nicht auf Risiko kalkulieren
Bei den Einnahmen stehen Lohn oder Gehalt an erster Stelle. Gehaltserhöhungen sollten Sie zunächst nicht in die Berechnung einbeziehen. Ist Ihre Finanzierung nur gesichert, wenn eine jährliche Steigerung Ihres Einkommens stattfindet, sollten Sie sich dreimal überlegen, ob Sie dieses Risiko auf sich nehmen wollen. Die jüngste Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass –auch über viele Jahre sichere Arbeitsplätze schnell gefährdet sein können. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Krise sollte man auch die Nettoeinkünfte aus Überstunden nur teilweise als Einnahmen in Ansatz bringen.
Nur regelmäßige Zahlungen berücksichtigen
Vorsichtig sollten Sie auch mit Sonder- und Bonuszahlungen umgehen. Mit Weihnachts- und Urlaubsgeld sollten Sie nur kalkulieren, wenn die Zahlung beispielsweise durch den Arbeits- oder einen Tarifvertrag gesichert ist. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers können schließlich jederzeit widerrufen werden.
Grundsätzlich sollte man bei seiner Einnahmenanalyse für den Immobilenkauf nur regelmäßige Zahlungen berücksichtigen. Einmalzahlungen sollten als zusätzliches Sicherheitspolster für den eigenen Bedarf angesehen werden.
Das Kindergeld sollten Sie auch nicht ansetzen, da es nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht.
Einnahmen von Selbstständigen
Sind Sie selbstständig tätig, wird die Bestimmung des Einkommens etwas schwieriger. Übersteigen Ihre privaten Entnahmen beispielsweise die Gewinne nach Steuern, sollten Sie noch einmal überdenken, ob ein Immobilienkauf oder -bau für Sie infrage kommt. Haben Sie sich gerade erst selbstständig gemacht, sollten Sie sich noch nicht in das „Abenteuer“ der Finanzierung eines Hauses stürzen, sondern abwarten, bis Ihr Unternehmen im Markt Fuß gefasst hat. Als Selbstständiger können Sie die Entnahmen über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs, besser zwölf Monate) addieren und daraus den Durchschnitt ermitteln.
Als Geschäftsführer einer GmbH bringen Sie zunächst Ihr Geschäftsführergehalt in die Einkunftsermittlung ein. Gewinnausschüttungen sollten nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit erfolgen. Aber auch dann sollten Sie nicht mit der gesamten Summe eines Jahres kalkulieren. Mehr als 75 Prozent der durchschnittlichen Jahresausschüttung sollten Sie nicht ansetzen. Besser sind lediglich 50 Prozent.
Sonstige Einkünfte
Schließlich können Sie noch Renten und die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Geschäftsbeteiligungen und ähnliche Einkünfte für die Finanzierung berücksichtigen. Bei den Letztgenannten sollten Sie aber ebenfalls keine Steigerungsraten mit einplanen.
Besitzen Sie bereits Immobilien, können Sie die Mieteinnahmen hieraus ebenfalls in die Berechnung Ihrer zur Verfügung stehenden Mittel hinzurechnen. Ziehen Sie aber von den Einnahmen die laufenden Kosten der Immobilie ab und kalkulieren sie eventuelle Leerstände ein, zum Beispiel bei Auszug eines Mieters.
Diese und viele weitere Informationen rund um die Vermietung finden Sie unter www.hausblick.de
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